Wenn Sie einen Kredit vor dem Ende der Kreditlaufzeit zurückzahlen, erhält das Kreditinstitut zwar sein Geld zurück, „verliert“ aber auch die Zinsen, die Sie bis zum Ende der Laufzeit noch gezahlt hätten. Gerade bei hohen Kreditsummen, zum Beispiel bei einem Immobilienkredit, können das recht hohe Beträge sein. Bisweilen wird daher eine Vorfälligkeitsentschädigung vereinbart.
Der Kreditgeber darf eine Vorfälligkeitsentschädigung aber nicht willkürlich festlegen. Es gelten mehrere wichtige Regeln:
Der beste Tipp lautet aber: Wählen Sie idealerweise einen Kredit, bei dem Sie immer kostenfrei tilgen dürfen und keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen.