Kredite von der Steuer absetzen: Wann ist das möglich?

Die wichtigsten Voraussetzungen, um Kredite steuerlich geltend zu machen

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Kann man Kredite von der Steuer absetzen?

Es klingt vielversprechend: Einen Kredit aufnehmen, sich damit einen Traum erfüllen und dann noch über die Steuererklärung einen Teil der Kreditkosten zurückbekommen? Leider ist es nicht ganz so einfach, denn insbesondere Privatkredite lassen sich nur in sehr seltenen Fällen steuerlich geltend machen. Anders sieht das bei Krediten mit gewerblichem Bezug aus: Hier lässt sich oft zumindest ein Teil der Kreditzinsen als Betriebs- oder Werbungskosten zurückholen. Wir erklären Ihnen leicht verständlich, was Sie beachten müssen, um mit einem Kredit möglichst viel an Steuern zu sparen.

Kredite und die Steuer: das Wichtigste auf einen Blick
  • Kreditzinsen privater Kredite sind nur unter besonderen Bedingungen als „außergewöhnliche Belastung“ steuerlich absetzbar.
  • Sollen mit dem Kredit steuerpflichtige Einkünfte erzielt werden, sind die Kreditzinsen beispielsweise als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzbar. 
  • Es können immer nur die Kreditzinsen steuerlich geltend gemacht werden, nicht der Tilgungsanteil.


Kreditzinsen absetzen: Voraussetzungen und Beispiele

Kreditzinsen absetzen: Voraussetzungen und Beispiele

Die Zinsen für einen Kredit sind steuerlich absetzbar, wenn mit dem Kredit steuerpflichtige Einnahmen erzielt werden sollen. Das klingt etwas kompliziert, lässt sich aber anhand einiger Beispiele, die wir Ihnen gleich vorstellen, gut verstehen. Grundsätzlich geht es darum, dass Zinsen für Kredite, die dem „Privatvergnügen“ dienen, nicht absetzbar sind. Wer also einen Kredit für eine Traumreise, einen Privatwagen oder eine Hochzeitsfeier aufnimmt, braucht die Kreditzinsen nicht in der Steuererklärung anzugeben – sie werden nicht anerkannt.

Anders sieht das aber aus, wenn die Reise beruflich bedingt ist, zum Beispiel weil Sie aufgrund Ihrer beruflichen Situationen eine längere Geschäftsreise unternehmen müssen und diese über einen Kredit finanzieren. Auch die Zinsen für einen Autokredit können Sie steuerlich geltend machen, wenn Sie beispielsweise freiberuflich tätig sind und das Auto nutzen, um Ihre Kunden zu besuchen. Und auch die Renovierung (oder der Kauf) einer Wohnung kann dazu führen, dass Sie die Zinsen für den Kredit absetzen können, sofern Sie mit der Wohnung dann steuerpflichtige Mieteinnahmen erzielen.

Unternehmer können Kredite aufnehmen und die Zinsen in der Steuererklärung als Betriebsausgaben angeben, wenn Sie beispielsweise eine Immobilie für einen neuen Standort kaufen oder Geschäftsräume ausstatten. Nicht zuletzt können auch die Zinsen für Ausbildungskredite wie BAföG, Bildungsdarlehen oder Studienkredite steuerlich absetzbar sein, wenn diese dazu dienen, dass mit dem Beruf, der dadurch möglich wird, steuerpflichtige Einnahmen gewonnen werden.

In all diesen Fällen gilt aber: Absetzen können Sie lediglich die Zinsen, nicht das Darlehen selbst und auch nicht die Tilgungsraten.



Welche Kosten für Kredite sind steuerlich absetzbar?

Welche Kosten für Kredite sind steuerlich absetzbar?

Sie wissen bereits, dass es hauptsächlich darum geht, die Kreditzinsen abzusetzen. Je nach Kreditart kommen aber eventuell noch weitere Kosten hinzu, die steuerlich absetzbar sein können. Dazu gehören insbesondere die Kosten, die aufgebracht werden müssen, um den Kredit überhaupt zu beschaffen – beispielsweise Kosten für Finanzberatung, Fahrtkosten oder Kontoführungsgebühren.

Typischerweise lassen sich Kreditzinsen für folgende Kreditarten absetzen, sofern der Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einkünften gegeben ist:

Immobilienkredite

Immobilienkredite

Wer eine Immobilie vermietet, kann die Zinsen als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben. Vorsicht ist geboten, wenn Sie selbst in der Immobilie wohnen: Dann müssen die Kosten für den Kredit anteilig berechnet werden, da der Kreditanteil für die eigene Wohnung wieder unter „Privatvergnügen“ fällt.

 

Autokredite

Autokredite

Beim beruflich genutzten Auto ist es ähnlich: Die Zinsen für den Autokredit gehören für Angestellte zu den Werbungskosten, für Selbstständige zu den Betriebsausgaben. Wenn das Auto sowohl beruflich als auch privat genutzt wird, ist die sogenannte 1-Prozent-Regelung möglich oder es kann alternativ ein Fahrtenbuch geführt werden.

 

Bildungskredite

Bildungskredite

Die Zinsen für Bildungskredite können unter Werbungskosten (für Fortbildungen) oder unter Sonderausgaben fallen. Während Darlehen wie nach dem BAföG steuerfreie Bezüge sind und daher nicht angegeben werden müssen, gibt es zum Beispiel im Rahmen von Stipendien für die Begabtenförderung die sogenannte Studienkostenpauschale, ein Zuschuss, der als Einkommen berücksichtigt werden muss.

 

Andere Ratenkredite

Andere Ratenkredite

Die Zinsen für andere Darlehen (meist Ratenkredite) können absetzbar sein, wenn sie die bereits genannten Voraussetzungen erfüllen. Finanzieren Sie beispielsweise mit einem Kredit die Ausstattung für ein Arbeitszimmer, wie es für manche Berufsgruppen zulässig ist, dann können Sie die Zinsen absetzen. Gleiches gilt für die Einrichtung einer Zweitwohnung, wenn der Umzug beruflich notwendig war.

 



Zinsen für private Kredite: die außergewöhnliche Belastung

Die Kosten für Kredite für private Zwecke sind nur dann für die Steuer relevant, wenn es sich um notwendige Investitionen wie „außergewöhnliche Belastungen“ handelt. Auch hier empfiehlt sich dringend die Rücksprache mit einer kompetenten Steuerberatung. Als Beispiele lassen sich aber Kreditkosten beispielsweise für Pflege, Kuraufenthalte, Bestattungen oder bestimmte Hilfsmittel anführen.

Beispiel: Wer im eigenen zu Hause einen Treppenlift installieren muss, kann sowohl die Kosten für diesen Treppenlift als auch die Kosten für einen eventuell notwendigen Kredit steuerlich geltend machen. Das ist allerdings nur der Fall, wenn der Treppenlift auch wirklich gebraucht wird – den Nachweis darüber muss der Steuerzahler selbst erbringen, zum Beispiel durch ein Gutachten oder ein ärztliches Attest. Ohne einen solchen Nachweis kann das Finanzamt entscheiden, die Kosten nicht anzuerkennen, sodass die steuerliche Belastung höher ausfällt.



Tipps, um Kreditkosten sicher abzusetzen

Damit beim Absetzen der Kreditzinsen und eventueller weiterer Kosten nichts schiefgeht, sollten Sie sich schon vorab informieren, ob die Kosten absetzbar sind. Dann können Sie die entsprechenden Vorbereitungen treffen und so Ihre Chancen erhöhen, dass das Finanzamt widerspruchslos mitgeht. Die folgenden Tipps helfen Ihnen dabei:

  • Research Analye Document
    SCHRITT 1
    Kreditvertrag beachten

    Stellen Sie sicher, dass im Kreditvertrag der Verwendungszweck für das Geld angegeben ist. So können Sie nachweisen, dass der Kredit die Voraussetzungen erfüllt, damit die Zinsen abgesetzt werden können.

  • Clic Target
    SCHRITT 2
    Genaue Details angeben

    Weisen Sie dem Finanzamt klar und verständlich Verwendungszweck, Kreditsumme, Kreditlaufzeit, aber auch die genauen Kosten für die Anschaffung, die Anzahl der Nutzungsjahre sowie das Kaufdatum nach.

  • Balance Money
    SCHRITT 3
    Tilgung und Zinsen klar trennen

    Absetzen können Sie immer nur den Teil des Kredits, der auf Zinsen entfällt, niemals die Tilgung selbst. Die Zinsen müssen also sauber herausgerechnet werden.

  • Calculator Economy Money
    SCHRITT 4
    Privatausgaben selbst finanzieren

    Müssen Sie zwischen einer privaten und einer beruflichen Anschaffung wählen, versuchen Sie, die private Anschaffung aus eigenen Mitteln zu finanzieren, und nehmen Sie für die beruflich notwendige Anschaffung einen Kredit auf. So können Sie Steuern sparen.

  • Checkhand Trust
    SCHRITT 5
    Steuerliche Beratung

    Das deutsche Steuerrecht wird nicht umsonst als eines der kompliziertesten der Welt bezeichnet. Zögern Sie nicht, steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen – unter Umständen rentiert sich diese von selbst, weil Sie dadurch höhere Kosten geltend machen können.