Beide Ehepartner haben gemeinsam einen Darlehensvertrag über eine Immobilie geschlossen. Nach der Scheidung zieht die Ehefrau aus der Immobilie aus und der Ehemann verbleibt im Haus. Kann oder will der Ehemann nun die Raten für den Kredit nicht zahlen, kann der Kreditgeber sich an die Ehefrau wenden und von ihr 100 % der Raten einfordern. Das gilt sogar dann, wenn die Ehefrau nicht einmal als Eigentümerin im Grundbuch steht.