Kredit umschreiben nach einer Trennung – wie geht das?

Diese Möglichkeiten haben Sie, die Kreditrückzahlung nach einer Trennung zu regeln

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Was passiert nach der Trennung mit gemeinsamen Krediten?

In einer Ehe haben viele Paare gemeinsame Pläne – und denken dabei verständlicherweise nicht unbedingt daran, dass die Wege sich eines Tages trennen könnten. Gehören zu den Plänen eine gemeinsame Immobilie, ein neues Auto oder andere größere Anschaffungen, dann liegt es nahe, auch gemeinsame Kredite aufzunehmen. Teilweise gibt es dafür sogar bessere Konditionen. Aber wie geht es nach der Trennung weiter? Erfahren Sie hier, wie Sie nach einer Trennung einen Kredit umschreiben lassen können und welche anderen Möglichkeiten es noch für die Rückzahlung gibt.

Wer muss nach der Trennung den Kredit abbezahlen?

Ob Immobilienkredit, Ratenkredit oder der noch nicht zurückgezahlte Dispo: Grundsätzlich muss derjenige der Bank den Kredit zurückzahlen, der den Kreditvertrag unterschrieben hat. Das kann also einen der Partner oder auch beide betreffen. Ob das Paar verheiratet oder geschieden ist oder auch nie verheiratet war, spielt dabei keine Rolle: Wer im Vertrag steht, ist verpflichtet zu zahlen.

Hinzu kommt: Wenn beide Partner im Kreditvertrag stehen, darf die Bank sich in Bezug auf die Schulden auch an beide wenden. Wenn ein Partner zahlungsunfähig wird – oder sich aufgrund der Trennung schlicht weigert, die Raten zu zahlen –, muss der andere Partner die Schulden tilgen. Die Bank kann also nicht nur 50 %, sondern 100 % der Raten von einem beliebigen Kreditnehmer einfordern. Umgekehrt muss ein alleiniger Kreditnehmer den Kredit auch allein tilgen – selbst wenn zum Beispiel das Familienauto, das davon gekauft wurde, von beiden genutzt wird.

Idealerweise werden solche Probleme durch eine Umschreibung des Kredits im Zuge der Trennung gelöst. Keinesfalls sollte der Kredit einfach ignoriert werden, denn gerade, wenn die Trennung nicht friedlich verläuft, können sich daraus recht absurde Szenarien ergeben.



Wenn der Kredit nach der Trennung nicht umgeschrieben wird

Wenn der Kredit nach der Trennung nicht umgeschrieben wird



Fallbeispiel: Immobilie

Fallbeispiel: Immobilie

Beide Ehepartner haben gemeinsam einen Darlehensvertrag über eine Immobilie geschlossen. Nach der Scheidung zieht die Ehefrau aus der Immobilie aus und der Ehemann verbleibt im Haus. Kann oder will der Ehemann nun die Raten für den Kredit nicht zahlen, kann der Kreditgeber sich an die Ehefrau wenden und von ihr 100 % der Raten einfordern. Das gilt sogar dann, wenn die Ehefrau nicht einmal als Eigentümerin im Grundbuch steht.

 

Fallbeispiel: Familienauto

Fallbeispiel: Familienauto

Ein anderes Szenario: Im guten Glauben daran, dass die Ehe stabil sei, ist ein Partner allein Kreditnehmer für das gemeinsame Familienauto geworden. Selbst wenn der andere Partner das Auto im Zuge der Trennung mitnähme, wäre der Kreditnehmer weiterhin der Bank gegenüber verpflichtet, die Raten zu zahlen.

 



Für beide Fälle gibt es rechtliche Möglichkeiten, die Situation zu klären. Zwar haften die Kreditnehmer im sogenannten „Außenverhältnis“ der Bank gegenüber, doch zwischen den Partnern besteht ein „Innenverhältnis“, das andere Ansprüche zulässt. Wer beispielsweise weder im Grundbuch als Eigentümer genannt wird noch selbst mehr in der Immobilie lebt, wird nach der Trennung geltend machen können, dass der im Haus verbleibende Ehepartner für die Raten aufkommen muss. Allerdings kann dafür eine gerichtliche Klärung notwendig werden. Wesentlich leichter ist die Umschreibung des Kredits, sofern beide Partner willens sind zu kooperieren.



So können Sie einen Kredit umschreiben lassen
So können Sie einen Kredit umschreiben lassen

In den meisten Fällen geht es nach einer Trennung darum, einen Kredit so umschreiben zu lassen, dass einer der Partner aus dem Kreditvertrag entlassen wird. Man spricht dann von einer Schuldhaftentlassung. Ab diesem Zeitpunkt ist nun ausschließlich der im Vertrag verbleibende Kreditnehmer für die Raten verantwortlich. Umgekehrt ist es aber ebenso denkbar, dass ein Kredit, der bisher auf nur eine Person lief, so umgeschrieben wird, dass beide Ex-Partner haften.

Oft geht es bei der Umschreibung von Krediten um Immobilien. Dann muss auch die Eintragung ins Grundbuch gegebenenfalls angepasst werden – meist so, dass ein Partner den Eigentumsanteil des anderen übernimmt. Einfacher können Kredite umgeschrieben werden, wenn es sich um normale Ratenkredite (z. B. einen Autokredit) handelt.

In allen Fällen gilt: Die Umschreibung eines Kredits ist nur dann möglich, wenn der neue alleinige Kreditnehmer die entsprechende Kreditwürdigkeit (Bonität) nachweisen kann. Die Bank muss überzeugt sein, dass er allein die Raten zahlen kann. Selbst dann hat die Bank das Recht, die Umschreibung abzulehnen – es liegt in ihrem Ermessen. Für die Umschreibung können außerdem Gebühren anfallen, die bei der Planung berücksichtigt werden sollten.

Wie genau funktioniert die Umschreibung?

Wie genau funktioniert die Umschreibung?

Einen Kredit umschreiben zu lassen, ist nicht schwierig. Ein formloser Antrag an die Bank bzw. den Kreditgeber genügt. Der neue (oder jetzt alleinige) Kreditnehmer muss allerdings dieselben Voraussetzungen erfüllen, die grundsätzlich in Deutschland bei der Aufnahme eines Kredits gelten: sie sind in unserer Übersicht aufgeführt.


Sobald die Bank zustimmt, wird ein neuer Kreditvertrag aufgesetzt, der dann unterschrieben werden muss. In vielen Fällen ist die Umschreibung kostenlos, manche Banken erheben jedoch auch Gebühren. Kosten entstehen auf jeden Fall, wenn eine Änderung des Grundbucheintrags nötig wird, denn dann muss unter anderem ein Notar bezahlt werden.



    • Er muss volljährig sein.
    • Er muss seinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben und über ein deutsches Konto verfügen.
    • Er muss ein regelmäßiges Einkommen (in der Regel aus unbefristetem Arbeitsverhältnis) nachweisen können.
    • Er muss über eine ausreichende Bonität (Kreditwürdigkeit) verfügen.
Bank lehnt Umschreibung ab – was nun?
Bank lehnt Umschreibung ab – was nun?

Wenn die Bank es ablehnt, den Kredit umzuschreiben, gibt es noch weitere Möglichkeiten, die Finanzierung neu zu regeln. Nützlich ist in diesem Fall oft eine Umschuldung. Dazu nimmt derjenige, der den Kredit weiterführen möchte, einen neuen Kredit auf und nutzt diesen, um den bisherigen Kredit zurückzuzahlen. Dadurch wird der andere Partner von seinen Verpflichtungen frei. Eine Genehmigung der Bank ist dazu nicht notwendig, allerdings kommt es auch hier auf eine ausreichende Kreditwürdigkeit an.

Es gibt allerdings Kredite, die nur gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig abgelöst werden können. Die Bank erhält also Gebühren dafür, dass ihr die Zinsen für die eigentliche Restlaufzeit des Kredits entgehen. Besonders bei einer Baufinanzierung ist eine Umschuldung daher nur bedingt sinnvoll, da die Kosten zu hoch ausfallen könnten.

Wenn auch eine Umschuldung nicht infrage kommt, besteht natürlich immer noch die Möglichkeit, den Kredit weiterhin gemeinsam abzuzahlen oder, wenn nur ein Partner Kreditnehmer ist, eine Ausgleichszahlung zu vereinbaren. Wenn ein Paar sich im Guten trennt, steht solchen Vereinbarungen nichts im Wege. Alternativ kann der Kredit eventuell auch von bestehendem Vermögen getilgt werden, bevor das restliche Vermögen unter den (Ehe-)Partnern aufgeteilt wird.