Sind ein Kredit und ein Darlehen dasselbe?
Die eine Bank spricht von einem „Immobiliendarlehen“, das nächste Kreditinstitut von einem „Autokredit“. Gibt es eigentlich auch einen „Immobilienkredit“ und ein „Autodarlehen“? Und was genau ist der Unterschied zwischen einem Darlehen und einem Kredit? So viel vorweg: Sie machen nichts falsch, egal für welchen Begriff Sie sich entscheiden. Auch rechtlich können Sie in dieser Hinsicht keinen Fehler machen. Wenn Sie also bisher „Darlehen“ und „Kredit“ synonym genutzt haben, ist alles in Ordnung. Falls Sie aber neugierig sind, erklären wir Ihnen hier genau, welche Unterschiede es dennoch gibt.
Definition von Kredit und Darlehen
Für Kredit und Darlehen gilt im alltäglichen Sprachgebrauch dieselbe Definition: Eine Person, der Kreditnehmer oder Darlehensnehmer, leiht sich Geld von einer anderen Partei, meist einer Bank oder einem Kreditinstitut. Diese wird entsprechend Kreditgeber oder Darlehensgeber genannt. Die Kreditsumme muss innerhalb eines vereinbarten Zeitraums (der „Kreditlaufzeit“) zurückgezahlt werden. Außerdem fallen dafür in aller Regel Zinsen an, die der Kredit- oder Darlehensgeber für das Verleihen des Geldes erhält.
Damit beide Parteien wissen, welche Kreditsumme und Laufzeit vereinbart wurden, und damit auch die Höhe der Zinsen nicht zum Streitpunkt wird, wird ein schriftlicher Kreditvertrag bzw. Darlehensvertrag abgeschlossen, den beide Seiten mit ihrer Unterschrift bestätigen. In diesem Vertrag sind die Rechte und Pflichten aller Beteiligten genau vermerkt. Ob der Vertrag nun aber „Kreditvertrag“ oder „Darlehensvertrag“ heißt, ist unerheblich. So weit, so gut – die beiden unterschiedlichen Begriffe bedeuten also zunächst einmal dasselbe.
Kredite und Darlehen vor 2002: die Unterschiede
Eine andere Auslegung sah das Gesetz bis zum Jahr 2002 vor. Bis zum 31.12.2001 gab es tatsächlich einen Unterschied zwischen einem Kredit und einem Darlehen: Ein Darlehen wurde nämlich erst dann als gültig betrachtet, wenn die vereinbarte Summe auf dem Konto des Darlehensnehmers eingegangen war. Dieses Vorgehen nennt man „Realkontrakt“ und es gab ihn schon im Alten Rom – und auch damals wurde der Realkontrakt bereits für Darlehen genutzt. Geschichtlich scheint der Realkontrakt jedoch noch älter zu sein. Schon in altbabylonischer Zeit, viele Hundert Jahre vor Christus, wurden dort offenbar Realverträge geschlossen.
Für Kredite galt in Deutschland hingegen auch schon vor 2002, dass der Vertrag schon mit der Unterschrift beider Parteien zustande kam. Diese Regelung ist die, welche heute für beide Begriffe – Kredit und Darlehen – gleichermaßen gilt: Der Vertrag entscheidet über das Zustandekommen der Vereinbarung.