Sondertilgungen pro Jahr, die in Prozent angegeben werden, z. B. 5–10 % der Nettodarlehenssumme (Tilgungen bis 5 % sind häufig kostenlos)
Unerwartet kommt ein bisschen mehr Geld in die Haushaltskasse: Eine gute Gelegenheit, eine Sondertilgung vorzunehmen und so einen laufenden Kredit schneller abzuzahlen. Ganz so einfach ist es aber nicht immer. Denn zum einen können Sondertilgungen mit Gebühren verbunden sein, sodass sich die Zahlung gar nicht lohnt. Zum anderen ist es manchmal sinnvoller, das Geld in andere Dinge zu investieren. Erfahren Sie hier mehr darüber, wann eine Sondertilgung wirklich sinnvoll ist und wie Sie das herausfinden.
Wer einen Kredit aufnimmt, zahlt diesen üblicherweise in Raten zurück – meist monatlich, bisweilen auch im Quartal oder jährlich. Als Sondertilgung bezeichnet man eine weitere Zahlung, die über die geplanten Ratenzahlungen hinausgeht. Der Vorteil: Durch die Sondertilgung verringert sich die Restschuld des Kredits, und damit sinken auch Zinsen und Gebühren. Je nach Kredit lassen sich auf diese Weise mehrere Hundert Euro sparen. Bei sehr hohen Kreditsummen, etwa bei einer Baufinanzierung für eine Immobilie, kann es sogar noch mehr sein. Ob die Sondertilgung sich lohnt, hängt aber von den Konditionen der Bank bzw. des Kreditinstituts ab – und damit von dem Vertrag, der geschlossen wurde.
Wichtig zu wissen: Ein Sondertilgungsrecht ist gesetzlich nicht verankert. Das bedeutet, dass Banken und Kreditinstitute im Vertrag festlegen können, ob eine Sondertilgung überhaupt möglich ist – und wenn ja, in welcher Höhe. Außerdem kann eine Vorfälligkeitsentschädigung vereinbart werden. Das ist eine Art Strafgebühr, die an die Bank zu zahlen ist, wenn eine Sondertilgung vorgenommen wird. Schließlich entgehen der Bank durch diese außerplanmäßige Tilgung Zinsen, mit denen sie rechnen durfte. Je nachdem, wie hoch eine Vorfälligkeitsentschädigung ausfällt, kann es sein, dass eine Sondertilgung sich nicht mehr lohnt. Das sollten Sie unbedingt vorab im Vertrag prüfen. Üblich sind folgende Konditionen:
Sondertilgungen pro Jahr, die in Prozent angegeben werden, z. B. 5–10 % der Nettodarlehenssumme (Tilgungen bis 5 % sind häufig kostenlos)
Sondertilgungen in festen Beträge pro Jahr, beispielsweise 2.000 oder 10.000 €, abhängig von der Höhe des jeweiligen Darlehens
Sondertilgungen bezogen auf den Gesamtbetrag, z. B. bis zu 25 % der Nettodarlehenssumme über die gesamte Laufzeit
Tipp: Wenn Sie einen Kredit abschließen, prüfen Sie den Vertrag genau. Ein fairer Kreditvertrag sollte Flexibilität bei der Rückzahlung lassen und kostenlose Sondertilgungen zumindest unter bestimmten Bedingungen ermöglichen.
Die kurze Antwort ist einfach: Eine Sondertilgung lohnt sich, wenn sich dadurch Geld sparen lässt. Der erste Blick sollte also den Konditionen im Vertrag gelten. Ist eine Sondertilgung mit Kosten verbunden? Und wenn ja, übersteigt die Ersparnis diese anfallenden Kosten? In diesem Fall kann es grundsätzlich sinnvoll sein, die Kreditlaufzeit auf diese Weise zu verkürzen und Zinskosten zu sparen.
Es gibt aber noch weitere Punkte zu bedenken. Steht eine größere Summe Geld zur Verfügung, besteht natürlich immer auch die Möglichkeit, das Geld anderweitig zu investieren. Eine gute Kapitalanlage könnte möglicherweise eine höhere Rendite abwerfen, als sich durch die Sondertilgung Zinsen einsparen lassen. Auch die Investition in eine Umschuldung kann sich lohnen, wenn sich dadurch mehrere laufende Kredite zu einem Kredit zusammenlegen lassen.
Um also beurteilen zu können, ob eine Sondertilgung sinnvoll ist, müssen Sie häufig mehrere Szenarien durchrechnen. Hier zeigen wir Ihnen, wie viel Sie durch Sondertilgungen sparen können und wie Sie das ermitteln.
Nehmen wir an, Sie haben einen Kredit über 15.000 € mit einer Laufzeit von 5 Jahren aufgenommen. Der Sollzins beträgt 5 %, und mit Gebühren ergibt sich ein effektiver Jahreszins von 5,116 %. Das bedeutet, dass Sie über die Laufzeit von 5 Jahren für diesen Kredit monatliche Raten in Höhe von 283,07 € zahlen und insgesamt Zinsen und Gebühren in Höhe von 1.984,11 € anfallen. Sie zahlen insgesamt 15.000 € + 1.984,11 € = 16.984,11 € zurück.
Aufgrund einer Steuerrückzahlung sind Sie nach zwei Jahren nun aber in der Lage, eine Sondertilgung von 1.200 € zu leisten. Zu diesem Zeitpunkt, nach zwei Jahren, haben Sie bereits 6.793,64 € zurückgezahlt – davon entfallen 1.238,42 € auf Zinsen und Gebühren. Es besteht noch eine Restschuld von 9.444,78 €.
Aufgrund der Sondertilgung von 1.200 € für den Kredit starten Sie aber ins dritte Jahr nur noch mit einer Restschuld von 9.444,78 € – 1.200 € = 8.244,78 €. Da Sie dennoch weiterhin monatliche Raten von 283,07 € zahlen, verringert sich die Laufzeit: Sie sind bereits fünf Monate vor dem geplanten Zeitpunkt mit der Rückzahlung Ihres Kredits fertig. Für die restliche Laufzeit fallen nur noch Gebühren und Zinsen in Höhe von 563,21 € an – andernfalls wären es 745,69 € gewesen. Sie sparen also durch die Sondertilgung insgesamt 182,48 € ein.
Tipp: Sie können all diese Zahlen mithilfe eines Online-Kreditrechners nachvollziehen. Geben Sie dazu zunächst die Zahlen für den ursprünglich geplanten Kredit ein und berechnen Sie die Zinsen und Gebühren über die gesamte Laufzeit. Möchten Sie nun nach zwei Jahren – wie im Beispiel – eine Sondertilgung leisten, rechnen Sie nur die Zinsen für diese ersten beiden Jahre zusammen und starten Sie dann eine neue Berechnung für die restliche Laufzeit mit der verbleibenden Restschuld (abzüglich der Sondertilgung). So können Sie die mögliche Ersparnis ermitteln.