Was ist ein Kassenkredit?

So funktioniert der Kassenkredit: Konditionen, Zweck und Risiken

Anfragen (unverbindlich)
Der Kassenkredit: ein Dispo für Kommunen

Kassenkredite sind für Privatpersonen oder Unternehmen nicht zu haben. Stattdessen stehen sie ausschließlich Kommunen und ähnlichen Organisationen in öffentlicher Hand zur Verfügung. Ähnlich wie der Dispositionskredit für Privathaushalte dient der Kassenkredit den Kommunen dazu, finanzielle Engpässe kurzzeitig zu überbrücken. Er wird deshalb auch als Liquiditätskredit oder Kassenverstärkungskredit bezeichnet.

Wie ein Dispokredit ist auch ein Kassenkredit nicht ohne Risiken. Erfahren Sie hier mehr darüber, wie die Finanzierung mit Kassenkrediten üblicherweise funktioniert und welche Probleme dabei entstehen können.

Definition: Was ist ein Kassenkredit?

Kommunen finanzieren sich durch die Einnahmen aus Steuergeldern. Solche Steuergelder fließen zwar regelmäßig zu, werden aber bisweilen erst eingenommen, nachdem andere Kosten bereits fällig geworden sind. So müssen beispielsweise Personalkosten jeden Monat gedeckt werden. Hat eine Kommune für die Finanzierung dieser Ausgaben keine Mittel zur Verfügung, kann sie einen Kassenkredit beantragen, um sie vorzufinanzieren.

So ist der eigentliche Verwendungszweck dieses Darlehens definiert: Der Kassenkredit dient zur kurzzeitigen Überbrückung von Engpässen, die zwischen Ausgaben und Einnahmen liegen. Definitionsgemäß ist der Kassenkredit also ein sehr kurzfristiges Darlehen, das explizit zur Überbrückung gewährt wird.

Entsprechend kurz sind auch die Laufzeiten. In der Regel soll ein Kassenkredit bis zum Ende des Jahres vollständig zurückgezahlt sein – und zwar mithilfe der Einnahmen, mit denen bereits zu rechnen ist. Die Kommunen müssen also idealerweise bereits im Voraus genau abschätzen, welche Ausgaben und Einnahmen erwartet werden. Sobald die Einnahmen eingegangen sind, wird der Kassenkredit wieder getilgt.

Aufgrund der kurzen Laufzeit – und idealerweise auch aufgrund geringer Kreditsummen – fallen die Zinsen für Kassenkredite oft nicht sehr hoch aus. Das ist jedoch stark vom aktuellen Zinsniveau abhängig. In der Regel wird ein variabler Zinssatz vereinbart, wie es auch bei einem Dispokredit der Fall ist. Auch wenn Kassenkredite von den Gemeinden nicht grundsätzlich wie Kredite behandelt werden, handelt es sich dennoch um Darlehen, die wie üblich von Banken beziehungsweise Kreditinstituten vergeben werden. Bisweilen können Kassenkredite sogar online beantragt werden.

Kassenkredite im Unterschied zu Kommunalkrediten
Kassenkredite im Unterschied zu Kommunalkrediten

Während Kassenkredite lediglich ein kurzzeitiges Defizit ausgleichen sollen, werden Kommunalkredite aufgenommen, um ein Investitionsvorhaben umzusetzen. Dementsprechend steht dem Kredit auch ein gewisser Sachwert gegenüber. So kann mit dem Geld zum Beispiel ein Gebäude errichtet werden. Solche Investitionen kommen bei Kassenkrediten nicht vor. Auch die Laufzeiten für kommunale Kredite fallen meist deutlich länger aus – zumindest, solange die Kassenkredite zu ihrem eigentlichen Verwendungszweck gebraucht werden.

Ein Kassenkredit ist nicht zweckgebunden in dem Sinne, dass er nur für bestimmte Investitionen genutzt werden darf. Im Gegensatz zu Kommunalkrediten sollen aber Kassenkredite nur aufgenommen werden, wenn keine anderen Mittel zur Verfügung stehen.

Die rechtlichen Grundlagen für Kassenkredite

Die rechtliche Grundlage für Kassenkredite bildet die Gemeindeordnung. Grundsätzlich bedürfen Kassenkredite einer Genehmigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde. Wie so oft in Deutschland unterscheiden sich die Regeln jedoch stark von Bundesland zu Bundesland. Bisweilen muss die Kommunalaufsicht Kassenkredite genehmigen, bisweilen nicht. Für alle Bundesländer gilt jedoch: In der Haushaltssatzung muss festgelegt werden, welcher Höchstbetrag maximal im Rahmen von Kassenkrediten aufgenommen werden darf.

Da Kommunen als insolvenzsicher gelten, müssen Kredite dieser Art nicht besichert werden. Somit gehören Kassenkredite zu den Blankokrediten, für die keine Kreditsicherheiten notwendig sind.



Diese Risiken birgt ein Kassenkredit für die Kommunen
Diese Risiken birgt ein Kassenkredit für die Kommunen

Im Idealfall wird ein Kassenkredit im Laufe eines Jahres aufgenommen und dann noch vor Ende des Jahres mithilfe der erwarteten Einnahmen wieder getilgt. In der Realität ist das nicht immer der Fall. Dann kann es passieren, dass Kassenkredite aufgrund der kurzen Laufzeiten umgeschuldet werden müssen: Kommunen müssen also neue Kredite zu anderen Konditionen aufnehmen, um den Kassenkredit zurückzuzahlen.

Dieses Vorgehen birgt ein gewisses Risiko. Der Anreiz für die Aufnahme von Kassenkrediten ist gerade in Niedrigzinsphasen groß, da die Kosten überschaubar sind. Sind jedoch während der Laufzeit die Zinsen gestiegen, muss nun die Restschuld zu ungünstigeren Konditionen finanziert werden. Dadurch können höhere Zinsen anfallen, welche die ohnehin bereits bestehenden Schulden der Gemeinden noch vergrößern.

Manche Kommunen sind dazu übergegangen, Kassenkredite nicht mit kurzer Laufzeit, sondern gleich über einen Zeitraum von 5 oder sogar 10 Jahren aufzunehmen, um eine Umschuldung zu vermeiden. Damit geht der eigentliche Zweck der Kassenkredite verloren. Das Portal haushaltssteuerung.de beurteilt, dass dieses Vorgehen dazu verführen könnte, das vorhandene Defizit im Haushalt nicht auszugleichen – obwohl dies vielleicht möglich wäre.

Kassenkredite bergen also gewisse Risiken in Form von hohen Zinsen und langfristiger Verschuldung, insbesondere wenn sie nicht für den eigentlichen Zweck genutzt werden.

Kassenkredite als langfristige Möglichkeit der Finanzierung
Kassenkredite als langfristige Möglichkeit der Finanzierung

Idealerweise wird der Kassenkredit den größten Teil des Jahres über gar nicht genutzt. Dem eigentlichen Verwendungszweck entsprechend überbrücken sie kurzzeitige Engpässe von einigen Wochen oder Monaten. Speziell seit Beginn der 90er Jahre werden in manchen Kommunen die Kassenkredite jedoch nicht mehr vollständig im Verlauf des Jahres getilgt.

Das bedeutet: Die Haushaltsdefizite bleiben bestehen und werden auch langfristig über Kassenkredite gedeckt. Seinen Höhepunkt erreichte diese Entwicklung im Jahr 2015. Hier wurden mehr als 50 Milliarden Euro in Form von Kassenkrediten von Kommunen in ganz Deutschland aufgenommen. Allerdings konnte dieser Betrag in nachfolgenden Jahren auch wieder verringert werden: Ende des Jahres 2020 beliefen sich die Schulden durch Kassenkredite auf knapp 31 Milliarden Euro (Quelle, Abruf 23.08.2023).

Dieses Bild gilt allerdings nicht für ganz Deutschland. Vielmehr sind die Kommunen, die ihre Defizite im Haushalt über Kassenkredite decken, auf gewisse Bundesländer konzentriert. Dazu gehören primär Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland. Bis vor einigen Jahren reihte sich auch Hessen in diese Aufzählung ein. Im Jahr 2018 gelang es dem Bundesland jedoch, eine deutliche Entschuldung vorzunehmen. Sehr selten oder auch gar nicht werden Kassenkredite auf diese zweckentfremdete Weise in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen eingesetzt. In Berlin, Hamburg und Bremen sind sie insgesamt nicht vorgesehen und damit auch nicht möglich.

Bis heute gelten hohe oder über lange Zeit laufende Kassenkredite als Indikator für eine mögliche finanzielle Krise (Quelle, Abruf 23.08.2023).





Fazit: Kassenkredite teilweise zweckentfremdet
Fazit: Kassenkredite teilweise zweckentfremdet

Kassenkredite sind zur kurzfristigen Überbrückung von finanziellen Engpässen gedacht und stehen ausschließlich Kommunen und ähnlichen Organisationsformen in öffentlicher Hand zur Verfügung. Das Pendant zum Kassenkredit ist für Privatpersonen und Unternehmen der Dispositionskredit.

Auch hier gilt: Einen Dispo sollten Sie stets nur kurzfristig nutzen. Gelingt es Ihnen nicht, mit eigenen Mitteln einen Dispositionskredit abzulösen und Schulden abzubauen, informieren Sie sich über eine Umschuldung – so lassen sich meist langfristig betrachtet die Kosten deutlich reduzieren.