Wenn eine Bank einen Kredit vergibt, geht sie damit ein gewisses Risiko ein. Schließlich kann es trotz guter Bonität vorkommen, dass ein Kreditnehmer das geliehene Geld nicht zurückzahlen kann. Die Bank bzw. das Kreditinstitut trägt hier also das sogenannte „Ausfallrisiko“. Kreditsicherheiten sollen dieses Risiko minimieren – sie bieten der Bank einen Ausgleich für den Fall, dass der Kreditnehmer zahlungsunfähig wird.
Kreditsicherheiten sind für Laien auf den ersten Blick schwer verständlich. Begriffe wie „akzessorische Sicherheiten“ oder „fiduziarische Sicherheiten“ gehören schließlich nicht zum alltäglichen Wortschatz. Keine Sorge: Wir erklären Ihnen hier die wichtigsten Kreditsicherheiten auf einfach verständliche Weise mit vielen Beispielen.
Kreditsicherheiten heißen auch „Kreditsicherungen“ und beschreiben schon mit ihrem Namen, wozu sie dienen sollen: Sie sichern einen Kredit ab. Der Gläubiger (meist eine Bank oder ein Kreditinstitut) gibt dem Schuldner (also dem Kreditnehmer) eine Summe Geld, die der Schuldner über einen vereinbarten Zeitraum zurückzahlt. Um den Kredit abzusichern, muss der Schuldner in vielen Fällen außerdem eine Kreditsicherheit vorlegen.
Es gibt viele verschiedene Arten von Kreditsicherheiten, zum Beispiel Wertgegenstände, Sparguthaben, sogar Immobilien oder auch Bürgen. Welche Kreditsicherheit für welchen Kredit ausreicht, darf teilweise der Gläubiger entscheiden, zum anderen hängt das aber auch von der Art und der Höhe des Kredits ab. Auch die Kreditwürdigkeit (Bonität) des Kreditnehmers spielt eine Rolle: Wer keine gute Bonität vorweisen kann, hat die Möglichkeit, mithilfe von Kreditsicherheiten doch noch einen Kredit zu bekommen.
Allerdings: Nicht für jeden Kredit müssen Sie eine Kreditsicherheit vorweisen. Gesetzlich vorgeschrieben sind diese nämlich nicht, und gerade für Kleinkredite über wenige Tausend Euro genügen dem Gläubiger oft der Nachweis eines regelmäßigen Einkommens und eine gute Kreditwürdigkeit. Andererseits ist es auch möglich, dass Banken nicht nur einmalig Kreditsicherheiten verlangen, sondern weitere Sicherheiten fordern, wenn beispielsweise der Wert der ersten Sicherheit während der Kreditlaufzeit nachlässt oder wenn der Kredit aufgestockt werden soll.
Kreditsicherheiten werden meist auf zwei verschiedene Arten unterteilt:
- in Personalsicherheiten und Realsicherheiten (Sachsicherheiten)
- und in akzessorische und fiduziarische Sicherheiten
Das klingt beim ersten Lesen vielleicht komplex, doch hinter den Fachbegriffen verstecken sich Konzepte, die Sie sicher schon kennen. Schauen wir uns das genauer an!
Bürgschaften sind typisch bei Ratenkrediten, Autokrediten oder auch Baufinanzierungen.
Es gibt einen Unterschied zwischen der Bürgschaft und einem Schuldbeitritt. Bei der Bürgschaft muss sich der Gläubiger in erster Linie an den Schuldner wenden. Erst wenn dieser nicht zahlen kann, haftet der Bürge. Bei einem Schuldbeitritt gibt es zwei (oder mehr) Schuldner, die zusammen verantwortlich für die Zahlungen sind. Vielleicht kennen Sie diese Konstellation von gemeinsamen Mietverträgen: Hier darf der Vermieter von beiden im Mietvertrag eingetragenen Parteien die Miete einfordern – an wen er sich wendet, darf er frei wählen.
- die Sicherungsabtretung: Sie wird auch „Forderungsabtretung“ genannt. Der Schuldner, der einen Kredit aufnehmen möchte, hat Forderungen gegenüber anderen Personen – und gibt diese Forderungen als Kreditsicherheit an die Bank ab. Das kann zum Beispiel die Gehaltsforderung sein. Bei einer Zahlungsunfähigkeit darf die Bank sich dann die Raten direkt vom Arbeitgeber holen. Auch eine Lebensversicherung oder ein Sparguthaben können zur Sicherungsabtretung genutzt werden.
- das Pfandrecht an (un-)beweglichen Sachen: Eher selten wird das Pfandrecht an beweglichen Sachen bei Krediten als Sicherheit gebraucht. Theoretisch ist es aber möglich, Wertgegenstände (zum Beispiel Edelmetalle, Schmuck oder Antiquitäten) oder Wertpapiere als Kreditsicherheiten einzusetzen. Typischer ist das Pfandrecht an unbeweglichen Dingen – allen voran die Grundschuld oder die Hypothek (mehr dazu unten).
- die Sicherungsübereignung: Das typischste Beispiel für die Sicherungsübereignung ist der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) beim Autokredit. Der Kreditgeber erhält hier das Eigentum am Fahrzeug, doch der Kreditnehmer darf es schon während der Kreditlaufzeit nutzen. Erst wenn der Kredit komplett zurückgezahlt ist, geht das Auto in den Besitz des Kreditnehmers über. Bei Zahlungsunfähigkeit hat die Bank das Recht, das Auto zu verkaufen und so ihr Geld zurückzuerhalten.
Auch diese komplizierten Begriffe brauchen Sie nicht zu schrecken, denn sie sind leicht erklärt: Akzessorische Sicherheiten sind an den Kredit gekoppelt – fiduziarische Sicherheiten sind es nicht. Gut verstehen lässt sich das am Beispiel der Grundschuld und der Hypothek.
Wer als Kreditsicherheit eine Hypothek aufnimmt, tut dies gerade für diesen Zweck. Während der Kredit Stück für Stück abbezahlt wird (also während der Tilgung), wird auch die Hypothek immer kleiner – sie erlischt schließlich völlig, wenn die Bank die Kreditsumme komplett zurückerhalten hat. Anschließend gibt es die Hypothek nicht mehr. Möchte man einen neuen Kredit aufnehmen, braucht man dafür eine neue Kreditsicherheit. Die Hypothek ist eine akzessorische Sicherheit: Sie hängt von einem anderen Phänomen (hier: dem Kredit) ab, was auch die Bedeutung des Wortes „akzessorisch“ ist.
Eine fiduziarische Kreditsicherheit ist hingegen die Grundschuld. Diese wird im Grundbuch eingetragen und bleibt unabhängig vom Kredit bestehen. Sie kann als Kreditsicherheit eingesetzt werden, verändert ihren Wert jedoch nicht abhängig vom Kredit. Ist der Kredit abbezahlt, gibt es die Grundschuld immer noch – sie kann dann auch sofort erneut als Kreditsicherheit genutzt werden. Der Begriff „fiduziarisch“ kommt vom lateinischen „fiducia“, das „Vertrauen“, aber auch „Unterpfand“ bedeutet.