Kreditsicherheiten: alle Arten im Überblick

Kreditsicherheiten leicht und verständlich erklärt

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Welche Arten von Kreditsicherheiten gibt es?

Wenn eine Bank einen Kredit vergibt, geht sie damit ein gewisses Risiko ein. Schließlich kann es trotz guter Bonität vorkommen, dass ein Kreditnehmer das geliehene Geld nicht zurückzahlen kann. Die Bank bzw. das Kreditinstitut trägt hier also das sogenannte „Ausfallrisiko“. Kreditsicherheiten sollen dieses Risiko minimieren – sie bieten der Bank einen Ausgleich für den Fall, dass der Kreditnehmer zahlungsunfähig wird.

Kreditsicherheiten sind für Laien auf den ersten Blick schwer verständlich. Begriffe wie „akzessorische Sicherheiten“ oder „fiduziarische Sicherheiten“ gehören schließlich nicht zum alltäglichen Wortschatz. Keine Sorge: Wir erklären Ihnen hier die wichtigsten Kreditsicherheiten auf einfach verständliche Weise mit vielen Beispielen.

Was genau ist eine Kreditsicherheit überhaupt?

Kreditsicherheiten heißen auch „Kreditsicherungen“ und beschreiben schon mit ihrem Namen, wozu sie dienen sollen: Sie sichern einen Kredit ab. Der Gläubiger (meist eine Bank oder ein Kreditinstitut) gibt dem Schuldner (also dem Kreditnehmer) eine Summe Geld, die der Schuldner über einen vereinbarten Zeitraum zurückzahlt. Um den Kredit abzusichern, muss der Schuldner in vielen Fällen außerdem eine Kreditsicherheit vorlegen.

Es gibt viele verschiedene Arten von Kreditsicherheiten, zum Beispiel Wertgegenstände, Sparguthaben, sogar Immobilien oder auch Bürgen. Welche Kreditsicherheit für welchen Kredit ausreicht, darf teilweise der Gläubiger entscheiden, zum anderen hängt das aber auch von der Art und der Höhe des Kredits ab. Auch die Kreditwürdigkeit (Bonität) des Kreditnehmers spielt eine Rolle: Wer keine gute Bonität vorweisen kann, hat die Möglichkeit, mithilfe von Kreditsicherheiten doch noch einen Kredit zu bekommen.

Allerdings: Nicht für jeden Kredit müssen Sie eine Kreditsicherheit vorweisen. Gesetzlich vorgeschrieben sind diese nämlich nicht, und gerade für Kleinkredite über wenige Tausend Euro genügen dem Gläubiger oft der Nachweis eines regelmäßigen Einkommens und eine gute Kreditwürdigkeit. Andererseits ist es auch möglich, dass Banken nicht nur einmalig Kreditsicherheiten verlangen, sondern weitere Sicherheiten fordern, wenn beispielsweise der Wert der ersten Sicherheit während der Kreditlaufzeit nachlässt oder wenn der Kredit aufgestockt werden soll.



So werden verschiedene Arten von Kreditsicherheiten unterteilt

So werden verschiedene Arten von Kreditsicherheiten unterteilt

Kreditsicherheiten werden meist auf zwei verschiedene Arten unterteilt:

- in Personalsicherheiten und Realsicherheiten (Sachsicherheiten)

- und in akzessorische und fiduziarische Sicherheiten

Das klingt beim ersten Lesen vielleicht komplex, doch hinter den Fachbegriffen verstecken sich Konzepte, die Sie sicher schon kennen. Schauen wir uns das genauer an!



Personensicherheiten und Realsicherheiten

Personalsicherheiten und Realsicherheiten

Auch hier stecken die Bedeutungen der Begriffe eigentlich schon im Namen: Bei Personalsicherheiten (auch „Personensicherheiten“) werden die Kreditsicherheiten durch andere (dritte) Personen erbracht, bei den Real- bzw. Sachsicherheiten geht es um Sachen – Gegenstände, aber beispielsweise auch die Rechte an Grundstücken.

Bei der Bürgschaft gibt es zwei unterschiedliche Möglichkeiten:

  • die Ausfallbürgschaft: Wenn der Kreditnehmer nicht zahlen kann, muss die Bank zunächst versuchen, die offene Forderung (notfalls auch gerichtlich) einzutreiben. Erst wenn das nicht gelingt, muss der Bürge haften.
  • die selbstschuldnerische Bürgschaft: Hier darf sich die Bank bei einer Zahlungsunfähigkeit direkt an den Bürgen wenden. Dieser ist dann allein dafür verantwortlich, sich das Geld vom ursprünglichen Schuldner wiederzuholen. 

Bürgschaften sind typisch bei Ratenkrediten, Autokrediten oder auch Baufinanzierungen.

Bürgschaft oder Schuldbeitritt?

Es gibt einen Unterschied zwischen der Bürgschaft und einem Schuldbeitritt. Bei der Bürgschaft muss sich der Gläubiger in erster Linie an den Schuldner wenden. Erst wenn dieser nicht zahlen kann, haftet der Bürge. Bei einem Schuldbeitritt gibt es zwei (oder mehr) Schuldner, die zusammen verantwortlich für die Zahlungen sind. Vielleicht kennen Sie diese Konstellation von gemeinsamen Mietverträgen: Hier darf der Vermieter von beiden im Mietvertrag eingetragenen Parteien die Miete einfordern – an wen er sich wendet, darf er frei wählen.



Die Sachsicherheiten bzw. Realsicherheiten

Die Sachsicherheiten bzw Realsicherheiten

Bei den Sachsicherheiten geht es um Kreditsicherheiten in Form von Sachen. Rechtlich umfasst dieser Begriff aber nicht nur Gegenstände, sondern zum Beispiel auch Rechte oder Forderungen (zum Beispiel Lohnforderungen oder die Rechte an Grundstücken).

Zu diesen Kreditsicherheiten gehören:

- die Sicherungsabtretung: Sie wird auch „Forderungsabtretung“ genannt. Der Schuldner, der einen Kredit aufnehmen möchte, hat Forderungen gegenüber anderen Personen – und gibt diese Forderungen als Kreditsicherheit an die Bank ab. Das kann zum Beispiel die Gehaltsforderung sein. Bei einer Zahlungsunfähigkeit darf die Bank sich dann die Raten direkt vom Arbeitgeber holen. Auch eine Lebensversicherung oder ein Sparguthaben können zur Sicherungsabtretung genutzt werden.

- das Pfandrecht an (un-)beweglichen Sachen: Eher selten wird das Pfandrecht an beweglichen Sachen bei Krediten als Sicherheit gebraucht. Theoretisch ist es aber möglich, Wertgegenstände (zum Beispiel Edelmetalle, Schmuck oder Antiquitäten) oder Wertpapiere als Kreditsicherheiten einzusetzen. Typischer ist das Pfandrecht an unbeweglichen Dingen – allen voran die Grundschuld oder die Hypothek (mehr dazu unten).

- die Sicherungsübereignung: Das typischste Beispiel für die Sicherungsübereignung ist der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) beim Autokredit. Der Kreditgeber erhält hier das Eigentum am Fahrzeug, doch der Kreditnehmer darf es schon während der Kreditlaufzeit nutzen. Erst wenn der Kredit komplett zurückgezahlt ist, geht das Auto in den Besitz des Kreditnehmers über. Bei Zahlungsunfähigkeit hat die Bank das Recht, das Auto zu verkaufen und so ihr Geld zurückzuerhalten.



Akzessorische und fiduziarische Kreditsicherheiten

Akzessorische und fiduziarische Kreditsicherheiten

Auch diese komplizierten Begriffe brauchen Sie nicht zu schrecken, denn sie sind leicht erklärt: Akzessorische Sicherheiten sind an den Kredit gekoppelt – fiduziarische Sicherheiten sind es nicht. Gut verstehen lässt sich das am Beispiel der Grundschuld und der Hypothek.

Wer als Kreditsicherheit eine Hypothek aufnimmt, tut dies gerade für diesen Zweck. Während der Kredit Stück für Stück abbezahlt wird (also während der Tilgung), wird auch die Hypothek immer kleiner – sie erlischt schließlich völlig, wenn die Bank die Kreditsumme komplett zurückerhalten hat. Anschließend gibt es die Hypothek nicht mehr. Möchte man einen neuen Kredit aufnehmen, braucht man dafür eine neue Kreditsicherheit. Die Hypothek ist eine akzessorische Sicherheit: Sie hängt von einem anderen Phänomen (hier: dem Kredit) ab, was auch die Bedeutung des Wortes „akzessorisch“ ist. 

Eine fiduziarische Kreditsicherheit ist hingegen die Grundschuld. Diese wird im Grundbuch eingetragen und bleibt unabhängig vom Kredit bestehen. Sie kann als Kreditsicherheit eingesetzt werden, verändert ihren Wert jedoch nicht abhängig vom Kredit. Ist der Kredit abbezahlt, gibt es die Grundschuld immer noch – sie kann dann auch sofort erneut als Kreditsicherheit genutzt werden. Der Begriff „fiduziarisch“ kommt vom lateinischen „fiducia“, das „Vertrauen“, aber auch „Unterpfand“ bedeutet.



Tipps und Tricks:
So gehen Sie gut mit Kreditsicherheiten um

Meist können Sie als Kreditnehmer nicht selbst wählen, welche Art der Kreditsicherheit Sie nutzen möchten – die Bank gibt das vor. Sie können dennoch selbst Sicherheiten anbieten, um den Kredit für die Bank attraktiver zu machen und so Ihre Chancen zu erhöhen. Die folgenden Tipps helfen Ihnen dabei.

Übrigens: Einen Younited Credit können Sie vollständig ohne Kreditsicherheit beantragen!

  • Calculate Economy Percentage
    TIPP 1
    Nachrechnen

    Eine Kreditsicherheit sollte mindestens 40–60 % der Kreditsumme abdecken. Bisweilen werden aber auch 100 % verlangt. Informieren Sie sich am besten im Voraus. Prüfen Sie außerdem genau, wann die Bank die Sicherheit nutzen darf. Prüfen Sie dazu sorgfältig die Vertragsbedingungen, um bei einer vorübergehenden Zahlungsunfähigkeit nicht negativ überrascht zu werden.

  • Analyse Paiement
    TIPP 2
    Beständigkeit

    Idealerweise verliert die Sicherheit während der Laufzeit des Kredits nicht an Wert. Somit ist ein neu gekauftes Auto beispielsweise als zusätzliche Sicherheit weniger geeignet als eine Immobilie oder Edelmetall.

  • Hand Easy Fast
    TIPP 3
    Einfach

    Eine Kreditsicherheit muss für die Bank leicht zu bewerten sein, denn nur so kann die Bank einschätzen, wie stark die Sicherheit vor dem Ausfallrisiko schütz. Sehr exotische Sammlerstücke erfüllen dieses Kriterium zum Beispiel nicht.

  • Analyse Money
    TIPP 4
    Liquidität

    Die Bank muss im Ernstfall die Sicherheit leicht verkaufen können. Das spricht für begehrte Güter, beispielsweise Immobilien in guter Lage, aber auch einfache Sparguthaben etc., die nicht einmal verkauft werden müssen.

  • TIPP 5
    Beleihungswerte

    Auch die typischen Beleihungswerte sind in diesem Zusammenhang interessant. Wenn Sie ein Sparguthaben als Kreditsicherheit einsetzen, wird 100 % des Werts als Sicherheit akzeptiert. Bei Bausparverträgen können Sie ebenfalls das angesparte Guthaben plus etwaige Zinsen einsetzen. Anders ist das bei Wertpapieren oder Aktien – hier müssen Sie damit rechnen, dass die Bank nur etwa 75 % bzw. 60 % vom aktuellen Kurswert anerkennt.