Ein Autounfall verursacht in jedem Fall Kosten – die Frage ist nur, für wen. Je nachdem, welchen Kredit Sie für die Finanzierung Ihres Fahrzeugs abgeschlossen haben, wird es beim Unfall kompliziert. Sie müssen hier klar zwischen Versicherung und Kredit unterscheiden: Selbst wenn die Versicherung zahlt, kann es mit dem Autokredit Probleme geben. Während für die Versicherung vor allem die Schuldfrage relevant ist, spielt beim Autokredit der Wertverlust des Fahrzeugs eine große Rolle. Hier erfahren Sie einfach erklärt, was Sie bei einem Unfall beachten müssen.
Wer bei einem Autounfall welche Kosten trägt und welche Auswirkungen der Unfall auf den Autokredit hat, hängt von zwei Dingen ab: der Schuldfrage und der Art des Autokredits.
Wenn Sie selbst keine Schuld am Unfall haben, muss die gegnerische Haftpflichtversicherung für alle Ihre Kosten aufkommen. Folgende Kosten können Sie zum Beispiel ersetzt bekommen:
Wird Ihnen die Schuld oder eine Teilschuld für den Unfall zugesprochen, übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung dennoch die Kosten für sämtliche Schäden, die dem Unfallgegner entstanden sind. Sie bleiben jedoch auf den Kosten für die Reparatur Ihres eigenen Fahrzeugs sitzen – es sei denn, Sie haben eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen.
Vorsicht: Unabhängig von der Schuldfrage kommt es gegebenenfalls zu einer Wertminderung Ihres Fahrzeugs. Diese kann sich unter Umständen negativ auf den Autokredit auswirken. Mehr dazu erfahren Sie gleich.
Haben Sie für Ihr Auto einen nicht zweckgebundenen Ratenkredit abgeschlossen, entstehen Ihnen beim Unfall zunächst einmal keine Nachteile. Zwar müssen Sie Ihren Ratenkredit natürlich weiterhin bedienen, Sie brauchen die Bank jedoch nicht über den Unfall zu informieren. Der Kreditgeber hat in diesem Fall auch keine Handhabe, um den Kredit vorzeitig zu kündigen.
Anders sieht das bei einem zweckgebundenen Autokredit aus. In diesem Fall dient das Fahrzeug dem Kreditgeber nämlich als Sicherheit. Kommt es nun zu einem Wertverlust des Fahrzeugs, für das die Finanzierung abgeschlossen wurde, verliert die Bank diese Sicherheit. Schauen wir uns genauer an, welche Folgen diese Wertminderung haben kann.
Unabhängig von der Schuldfrage kommt es bei einem Unfallschaden fast immer zu einer Wertminderung eines oder mehrerer Fahrzeuge. Selbst wenn die gegnerische Versicherung Ihnen alle Kosten für die Reparatur Ihres Fahrzeugs erstattet, erhalten Sie in der Regel kein Geld, um den Wertverlust auszugleichen. Hier gibt es allerdings eine Sonderregelung: Die Versicherung muss für die Wertminderung dann aufkommen, wenn die folgenden zwei Bedingungen erfüllt sind: Erstens darf die Zulassung des Wagens nicht mehr als fünf Jahre zurückliegen, zweitens muss der Kilometerstand des Autos bei weniger als 100.000 Kilometern liegen. Beide Bedingungen müssen erfüllt sein, damit Sie den Wertverlust ersetzt bekommen.
Wichtiger Hinweis: Da ein Wertverlust zu Schwierigkeiten mit dem Autokredit führen kann (siehe unten), sollten Sie einen Unfall immer gründlich dokumentieren. Machen Sie zum Beispiel Fotos von der Unfallstelle und von Ihrem Wagen und fertigen Sie sobald wie möglich nach dem Unfall ein Gedächtnisprotokoll an. Lassen Sie sich die Namen von Unfallzeugen geben. Denken Sie auch daran, schnellstmöglich Ihre Haftpflichtversicherung und bei einem zweckgebundenen Autokredit auch Ihre Bank beziehungsweise den Kreditgeber zu informieren.
Hat der Unfall zu einer Wertminderung am Wagen geführt, ist der Händler beim Leasing nicht verpflichtet, das Auto am Ende der Vertragslaufzeit zurückzunehmen. Hier ist es also besonders wichtig, dass Sie nach Möglichkeit eine Erstattung für den Wertverlust erwirken. Dafür gelten die oben genannten Voraussetzungen.
Haben Sie für Ihr Auto einen nicht zweckgebundenen Ratenkredit abgeschlossen, dann haben Sie bei einem Totalschaden keine Konsequenzen zu fürchten. Ärgerlich ist die Situation natürlich trotzdem, doch sie wirkt sich nicht auf Ihren Kredit aus.
Bei einem zweckgebundenen Autokredit, für den das Auto als Kreditsicherheit angegeben wurde, fällt diese Sicherheit jedoch nun weg. Die Bank ist daher berechtigt, eine neue Sicherheit einzufordern oder sogar die sofortige Rückzahlung des Kredits zu verlangen.
Als neue Kreditsicherheit können Sie beispielsweise den Fahrzeugbrief eines anderen Fahrzeugs hinterlegen oder eine Bürgschaft vorlegen. Können Sie das nicht leisten, kann eine Umschuldung eine Möglichkeit sein, um den Autokredit abzulösen, auch wenn die finanziellen Mittel dafür gerade nicht vorhanden sind.
Die Ballonfinanzierung und die 3-Wege-Finanzierung wirken auf den ersten Blick für eine Autofinanzierung sehr attraktiv. Sie locken mit niedrigen monatlichen Raten während der gesamten Laufzeit. Erst ganz am Ende wird eine hohe Schlussrate fällig.
Genau diese Schlussrate wird allerdings zum Problem, wenn der Restwert des Autos vermindert ist oder es sogar zu einem Totalschaden gekommen ist. Viele Menschen schließen nämlich eine solche Finanzierung in der Absicht ab, am Ende der Laufzeit das Auto zu verkaufen und mit dem erhaltenen Geld die Schlussrate zu begleichen. Doch Unfälle sind unvorhersehbar, und ist der Wert des Wagens nun geringer, wird die Schlussrate zu einer unvorhergesehenen finanziellen Belastung.
Die Verbraucherzentrale kommt zu dem Schluss, dass gängige Ratenkredite im Vergleich meist die günstigere und sicherere Wahl¹ sind. Unter den Ratenkrediten haben Sie die Wahl zwischen zweckgebundenen Autokrediten und nicht zweckgebundenen Krediten. Hier lohnt sich ein Vergleich, um herauszufinden, welche Finanzierung für Sie günstiger ausfällt. Bedenken sollten Sie bei einem zweckgebundenen Kredit allerdings das oben beschriebene Risiko in Bezug auf die Kreditsicherheit: Bei einem Totalschaden fällt diese Sicherheit weg und Sie müssen unter Umständen auf andere Weise eine neue Sicherheit stellen.
Tipp: Wenn Sie sich für einen zweckgebundenen Kredit entscheiden, prüfen Sie den Kreditvertrag sehr genau hinsichtlich der Konditionen zum Wertverlust.
Wenn Sie einen zweckgebundenen Autokredit abgeschlossen haben, sind Sie verpflichtet, im Falle eines Unfalls die Bank beziehungsweise den Kreditgeber zu informieren. Bei einem nicht zweckgebundenen Ratenkredit besteht diese Verpflichtung nicht.
Je nachdem, wer für welche Kosten aufkommt, läuft Ihr Kredit, egal welcher Art, auch nach dem Unfall weiter. Sie sind also nach wie vor verpflichtet, die Kreditraten wie vereinbart zu begleichen.
Unter Umständen kann die gegnerische Versicherung die Wertminderung des Wagens ausgleichen. Das ist jedoch nur möglich, wenn Sie selbst den Unfall nicht verschuldet haben, Ihr Wagen noch keine fünf Jahre lang zugelassen ist und der Kilometerstand weniger als 100.000 Kilometer beträgt.
¹ Quellen: https://www.finanztip.de/autokredit/ballonfinanzierung/, https://www.finanztip.de/autokredit/drei-wege-finanzierung/, Abruf 30.03.2023