Ob Sie freiwillig einen Kredit an eine andere Person übertragen möchten oder aus finanziellen Gründen dazu gezwungen sind: ein Schuldnerwechsel kann eine gute Lösung sein. Allerdings ist die Übernahme nicht immer ohne Weiteres möglich – in den meisten Fällen muss die Bank ihre Zustimmung erteilen. Hier zeigen wir Ihnen, wie Sie einen Schuldnerwechsel vorbereiten, welche Vor- und Nachteile er mit sich bringt und welche Alternativen möglicherweise infrage kommen.
Der Schuldnerwechsel wird bisweilen auch als Kreditübertragung bezeichnet. Beide Begriffe erklären bereits, worum es geht: Ein Kreditnehmer kann oder möchte seinen Kredit nicht selbst weiterführen, sondern ihn an einen neuen Kreditnehmer übertragen, also den Schuldner wechseln. Der neue Kreditnehmer leistet dann die monatlichen Ratenzahlungen und der ursprüngliche Schuldner wird – je nach Vereinbarung – aus der Haftung entlassen.
Wer einen Kredit übertragen möchte, tut dies in der Regel aus zwingenden finanziellen Gründen oder weil ein Objekt, das noch durch einen Kredit finanziert wird, verkauft werden soll. Hier einige Beispiele:
Häufig kommt es auch vor, dass Kinder ihre Eltern entlasten möchten, wenn diese in den Ruhestand eintreten. Die Eltern können dann laufende Kredite auf ihre Kinder übertragen und haben so selbst wieder größeren Spielraum.
Wer einen Kredit an einen anderen Schuldner übertragen hat, profitiert natürlich zunächst davon, dass die eigenen Kosten sich reduzieren. Schließlich muss der neue Kreditnehmer sich nun um die monatlichen Raten und Zinsen kümmern. Bisweilen ist ein Schuldnerwechsel auch die letzte Möglichkeit, rechtliche Konsequenzen zu vermeiden – zum Beispiel eine Pfändung oder Zwangsvollstreckung bei unbezahlten Schulden.
Ein weiterer Vorteil: Da der Kredit nicht abgelöst, sondern nur an eine andere Person abgegeben wird, fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Außerdem ist die Kreditübertragung oft kostenlos. Lediglich beim Schuldnerwechsel im Zusammenhang mit Immobilien wird üblicherweise eine Bearbeitungsgebühr fällig, die auf der Restschuld basiert. Hinzu kommen in diesem Fall außerdem Notarkosten, zum Beispiel für die Eintragung ins Grundbuch.
Der große Nachteil beim Schuldnerwechsel liegt darin, dass bei einem rechtlich sicheren Vorgehen zwingend der Kreditgeber (in der Regel also die Bank) zustimmen muss. Ein Anspruch besteht also nicht, Verhandlungsspielraum gibt es an dieser Stelle kaum. Daher liegt es im Interesse des Kreditnehmers, den neuen Schuldner für den Gläubiger so attraktiv wie möglich darzustellen. Eine gute Kreditwürdigkeit spielt dabei eine große Rolle.
Eine sehr einfache Möglichkeit des Schuldnerwechsels ist die sogenannte Kreditübertragung mit Schuldmitübernahme. In diesem Fall übernimmt zwar eine andere Person die Zahlung der Raten, doch der ursprüngliche Kreditnehmer steht weiterhin im Vertrag und trägt somit auch die Verantwortung für die pünktliche Rückzahlung.
Der große Vorteil dieses Modells ist, dass die Bank nicht zustimmen muss. Schließlich ändert sich am Vertrag mit den Krediten nichts. Der gegenwärtige und der neue Schuldner können sich im Innenverhältnis mit einem Vertrag absichern, doch kommt es zu Zahlungsschwierigkeiten, wird die Bank sich immer an den ursprünglichen Kreditnehmer wenden. Dieses Modell ist daher nur zu empfehlen, wenn zum neuen Schuldner großes Vertrauen besteht.
Die rechtlich sichere Variante ist die Kreditübertragung mit befreiender Schuldmitübernahme. Sie ist nachzulesen in § 414 und § 415 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). In diesem Fall übernimmt eine andere Person den Kredit zu den vereinbarten Konditionen, also auch mit der vereinbarten Laufzeit, den Zinsen, der Höhe der Raten etc. Allerdings steht es dem neuen Kreditnehmer frei, mit der Bank neue Konditionen auszuhandeln, sofern diese sich darauf einlässt.
Wie bereits erwähnt, gilt es hier allerdings zu beachten, dass die Bank der Übernahme zustimmen muss. In aller Regel wird sie dies nur tun, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Damit ein Schuldnerwechsel stattfinden kann, muss der neue Kreditnehmer zunächst einmal die grundlegenden Voraussetzungen erfüllen, die für die Aufnahme von Krediten in Deutschland gelten:
Wichtig ist vor allem auch eine gute Bonität (Kreditwürdigkeit). Zur Prüfung der Bonität wird die Bank Informationen von der SCHUFA einholen. Wenn der ursprüngliche Kreditnehmer Sicherheiten für das Darlehen hinterlegt hat, erlöschen diese beim Schuldnerwechsel. Hier wird die Bank in der Regel dieselben oder ähnliche Kreditsicherheiten vom neuen Schuldner fordern. Geht es beispielsweise um eine Immobilie, so dient diese meist auch weiterhin als Sicherheit.
Tipp: Ein gutes Einkommen, eine solide Kreditwürdigkeit und zusätzliche Sicherheiten erhöhen die Chancen, dass die Bank der Übertragung des Darlehens zustimmt.
Gerade wenn es sich bei dem Darlehen um einen Ratenkredit handelt, ist es oft unkomplizierter, den Kredit einfach zu kündigen, anstatt einen Schuldnerwechsel anzustreben. Das liegt daran, dass Ratenkredite meist günstig abgelöst werden können. Selbst wenn eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt wird, darf diese höchstens bis zu ein Prozent der Restschuld betragen. Der neue Kreditnehmer kann also im eigenen Namen einen Kredit aufnehmen und mit dem Geld den Kredit des ursprünglichen Kreditnehmers ablösen.
Je nach finanzieller Situation ist das auch ohne die Hilfe einer weiteren Person möglich. Bei einer Umschuldung nehmen Sie selbst einen neuen Kredit auf, um den bestehenden Kredit (oder auch mehrere Kredite) abzulösen. Das ist vorteilhaft, wenn Sie den neuen Kredit zu günstigeren Konditionen erhalten und dadurch Zinsen sparen können. Selbst wenn das nicht möglich ist, kann die Umschuldung nützlich sein. Sie können beispielsweise eine längere Laufzeit wählen und so die Last der monatlichen Raten reduzieren.
Der Vorteil: Eine Zustimmung der Bank ist hier nicht nötig und Sie sind auch nicht auf eine weitere Person angewiesen. Ohne Bonität geht es allerdings auch in diesem Fall nicht. Für den neuen Kredit wird in aller Regel ebenfalls eine SCHUFA-Auskunft benötigt.