Was sagt der Zweidrittelzins aus?

So vergleichen Sie Kredite mit dem 2/3-Zins

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Kreditvergleich mit dem Zweidrittelzins

Banken werben gern mit günstigen Zinsen: „Kredite schon ab 1,5 %“ – das haben Sie vielleicht schon einmal auf einem Werbeplakat gelesen. Aber wer bekommt eigentlich diese 1,5 %? Schließlich hängt der Zinssatz eines Kredits häufig von der Kreditwürdigkeit (Bonität) des Kreditnehmers ab. Und nicht alle Antragsteller erhalten denselben Zinssatz. Damit Banken nicht mit niedrigeren Zinsen werben, als sie den meisten Menschen tatsächlich anbieten, gibt es den Zweidrittelzins. Er soll beim Vergleich von Krediten helfen. Wie das genau funktioniert, erklären wir Ihnen hier.

Was genau ist der Zweidrittelzins?

Wer ein Kreditangebot macht, möchte natürlich, dass es in Anspruch genommen wird, und gestaltet es daher in der Werbung besonders attraktiv. Wie das Angebot tatsächlich in der Praxis – unabhängig von der Werbung – ausfällt, hängt aber von mehreren Faktoren ab:


    • der Bonität des Kreditnehmers
    • der Laufzeit und der Kreditsumme
    • der eigenen finanziellen Situation
    • ggf. dem Alter (da ältere Menschen mit höherer Wahrscheinlichkeit versterben könnten, bevor sie ihren Kredit zurückgezahlt haben)

Die größte Rolle spielt dabei ohne Zweifel die Bonität. Die meisten Kredite sind bonitätsabhängig: Wer eine tadellose Kreditwürdigkeit vorweisen kann, bekommt seinen Kredit günstiger als Menschen mit durchschnittlicher oder unterdurchschnittlicher Bonität.

Wenn nur eine Person von 100 einen Zins von 1,5 % bekommt, ist es aber irreführend, nur den Mindestzins in der Werbung einzusetzen. Um Verbraucher zu schützen, wurde daher der Zweidrittelzins (auch „2/3-Zins“) eingeführt.

Definition: Zweidrittelzins

Definition: Zweidrittelzins

Der Zweidrittelzins ist der Zinssatz, zu dem mindestens zwei Drittel der Kreditnehmer einen Kredit bekommen, der mit diesem Zins beworben wurde. 
Beispiel: Macht eine Bank Angebote für Kredite mit einem Zweidrittelzins von 2 %, dann muss die Bank 67 (oder mehr) von 100 Kreditnehmern diesen Zinssatz gewähren.
Gesetzliche Grundlage für den Zweidrittelzins
Gesetzliche Grundlage für den Zweidrittelzins

Die gesetzliche Grundlage für den Zweidrittelzins findet sich in der Preisangabenverordnung (PAngV), und zwar im § 17 „Werbung für Verbraucherdarlehen“. Dort steht, dass ein Kreditgeber im Rahmen seiner Werbung ein repräsentatives Beispiel angeben muss. Zum Beispiel heißt es:

„Bei der Auswahl des Beispiels muss der Werbende von einem effektiven Jahreszins ausgehen, von dem er erwarten darf, dass er mindestens zwei Drittel der aufgrund der Werbung zustande kommenden Verträge zu dem angegebenen oder einem niedrigeren effektiven Jahreszins abschließen wird.“

Außerdem müssen potenzielle Kunden weitere Informationen zum Kredit im Beispiel erhalten, um so Kredite vergleichen zu können. Pflichtinformationen sind die Laufzeit und Kreditsumme sowie der Nominalzins (Sollzins) und der effektive Jahreszins (Effektivzins), auf denen der Zweidrittelzins basiert.

Verbraucherschutz mit dem Zweidrittelzins
Verbraucherschutz mit dem Zweidrittelzins

Der Zweidrittelzins dient dem Verbraucherschutz. Ohne diese Angabe könnten Kreditnehmer sich bei einem Kreditangebot nur auf die angegebene Zinsspanne verlassen, beispielsweise „2–4 %“. Ob für einen Kredit 2 oder 4 % Zinsen anfallen, macht aber gerade bei höheren Kreditsummen einen großen Unterschied.

So blieb Kreditsuchenden vor Einführung des Zweidrittelzinses nur die Möglichkeit, bei vielen Banken Kreditangebote einzuholen, um die Höhe der Zinsen und weitere Konditionen zu vergleichen. Vorab muss dafür jedoch eine Bonitätsprüfung durchgeführt werden – hier wird also die SCHUFA beteiligt.

Der Zweidrittelzins schafft zumindest eine erste Orientierung: Zwei Drittel der Menschen, die das jeweilige Kreditangebot annehmen, erhalten also den angegebenen oder einen günstigeren Zinssatz.

Für die Bank ist es gar nicht so einfach, den Zweidrittelzins sinnvoll abzuschätzen. Sie muss nämlich schon im Voraus festlegen, welche Bonität die Antragsteller voraussichtlich haben werden und welchen Zins die Bank auf dieser Basis anbieten kann. Sie sind aber rechtlich verpflichtet, diese Angaben zu machen – zumindest bei bonitätsabhängigen Krediten.

Der Zweidrittelzins schützt vor Lockangeboten
Der Zweidrittelzins schützt vor Lockangeboten

Haben Sie schon einmal den Begriff „Schaufensterzins“ gehört? Das ist der Zinssatz, mit dem Banken ihre Kredite bewerben. Natürlich soll der Schaufensterzins möglichst gering ausfallen, um Interessenten anzuziehen. So wird hier in der Regel ein sehr günstiger Zinssatz gewählt. Erfinden dürfen Banken diesen Zinssatz nicht – sie dürfen jedoch Zinsen angeben, die nur Kunden mit besonders guter Bonität und in guten finanziellen Verhältnissen offenstehen.

Für den durchschnittlichen Kreditnehmer mit durchschnittlicher Bonität ist dieser Zins nicht aussagekräftig. Möglicherweise erhält nur ein einziger Kreditnehmer von 100 Antragstellern dieses Angebot. Genau deshalb sind Banken verpflichtet, zusätzlich auf den Zweidrittelzins hinzuweisen (wenn auch meist im Kleingedruckten).

Übrigens: Bei Krediten, die nicht bonitätsabhängig sind, darf auf die Angabe des 2/3-Zinssatzes verzichtet werden. Das liegt daran, dass alle Kunden, die diese Art von Kredit beantragen, denselben Zinssatz erhalten und dieser somit bereits dem Zweidrittelzinssatz entspricht. Damit die Bank dabei aber ihre Risiken gering hält, wird sie entweder einen vergleichsweise hohen Zins festsetzen oder hohe Anforderungen in Bezug auf die Bonität und das Einkommen stellen. Eine Bonitätsprüfung erfolgt trotzdem.



Vorsicht: Zweidrittelzins allein nicht aussagekräftig
Vorsicht: Zweidrittelzins allein nicht aussagekräftig

Der Zweidrittelzins dient als wichtige Orientierung in Bezug auf die Kosten, die für einen Kredit anfallen. Er ist aber nicht der Weisheit letzter Schluss, denn er gibt lediglich den Zinssatz an, den mindestens zwei Drittel der Kreditnehmer erhalten. Dazu ein Beispiel:

Kreditangebot 1
Von 100 Kunden einer Bank bekommt eine Person ein Kreditangebot zu 3 % Zinsen und weitere 66 Kunden erhalten ein Angebot zu 4 % Zinsen. Die verbleibenden 33 Personen müssen 5 % Zinsen zahlen.

Das bedeutet: 67 Personen – also zwei Drittel der Antragsteller – zahlen maximal 4 % Zinsen. Der Zweidrittelzins liegt daher bei 4 %.

Kreditangebot 2
Eine andere Bank bietet von 100 Personen 66 Kreditnehmern einen Kredit zu 3 % Zinsen an, weitere 33 Personen erhalten ein Kreditangebot zu 4 % Zinsen. Eine einzelne Person muss 5 % Zinsen zahlen. Da nur 66 Personen das günstige Angebot zu 3 % erhalten, genügt das nicht, um den Zweidrittelzins bei 3 % festzusetzen – er liegt vielmehr bei 4 % (auch wenn mit 99 von 100 Personen viel mehr als zwei Drittel der Menschen diesen Zins erhalten), also ebenso hoch wie im Beispiel 1.

Der Vergleich anhand des Zweidrittelzinses zeigt also keinen Unterschied: Beide Banken dürfen mit einem 2/3-Zins von 4 % werben, obwohl die Chance auf einen günstigen Kredit bei der zweiten Bank deutlich höher ist. Der Zweidrittelzins ist also nicht allein entscheidend.

Fazit: Persönliches Kreditangebot einholen
Fazit: Persönliches Kreditangebot einholen

Selbst wenn Kredite anhand von Laufzeit und Kreditsumme, effektivem Jahreszins und Zweidrittelzins besser vergleichbar sind, genügt das nicht für eine definitive Aussage darüber, welcher Kredit am günstigsten ist. Der Zweidrittelzins bietet lediglich eine Orientierung und schützt vor Lockangeboten, ersetzt aber nicht das individuelle Kreditangebot.

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