Wie kann ich einen Kredit widerrufen?

Das müssen Sie beim Widerruf eines Kreditvertrags beachten

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Kredit nicht mehr benötigt – was nun?

Sie haben einen Kredit aufgenommen und der Vertrag ist bereits unterschrieben. Nun flattert unerwartet doch eine größere Menge Geld ins Haus – oder die Konkurrenz hat Ihnen ein Angebot zu deutlich besseren Konditionen unterbreitet. Je nach Kreditsumme und Laufzeit könnten Sie jetzt einiges an Geld sparen, wenn Sie aus dem Kredit noch herauskämen. In dieser Situation kann es sinnvoll sein, den Kredit zu widerrufen. Einige Fallstricke gibt es dabei aber. Erfahren Sie hier, wie Sie vorgehen müssen, damit alles glattgeht.

Bei Krediten gilt das gesetzliche Widerrufsrecht

Sicher sind Sie beim Abschluss eines Vertrags schon einmal auf das Widerrufsrecht gestoßen. Es gilt auch für Kredite – zumindest für die sogenannten Verbraucherkredite. Dazu gehören die gängigen Ratenkredite, mit denen Sie beispielsweise eine Urlaubsreise oder ein Auto finanzieren, aber auch andere Kredite ablösen können. Es gibt aber auch Ausnahmen, bei denen das Widerrufsrecht nicht greift.

Ausnahmen: Diese Kredite können nicht widerrufen werden
Ausnahmen: Diese Kredite können nicht widerrufen werden

Für gewerbliche Kredite gilt kein Widerrufsrecht. Haben Sie als Unternehmer also einen Kredit für die eigene Firma aufgenommen, können Sie ihn nicht widerrufen. Hingegen können Sie selbstverständlich auch als Unternehmer einen Verbraucherkredit für private Zwecke aufnehmen. Dann steht Ihnen der Widerruf offen. Auch für Immobilienkredite sind die Regeln etwas anders – mehr dazu unten zum Aspekt der Widerrufsfrist bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung. Folgende Ausnahmen vom Widerrufsrecht gelten außerdem:


    • Für Kleinkredite (die Nettodarlehenssumme beträgt weniger als 200 €)
    • Für Kredite mit einer Laufzeit von bis zu 3 Monaten
    • Für Kredite, bei denen nur eine Wertsache als Pfand hinterlegt wird
    • Für Förderkredite, zum Beispiel für Ausbildung oder Wohnungsbau
    • Für Kredite im Zusammenhang mit dem Arbeitsvertrag, für die wegen Sonderkonditionen nur sehr geringe Zinsen anfallen


Wissenswertes zum gesetzlichen Widerrufsrecht
Wissenswertes zum gesetzlichen Widerrufsrecht

Wenn Sie als Verbraucher einen Kredit aufnehmen, haben Sie grundsätzlich ein Recht, diesen zu widerrufen, und die Bank muss Sie darüber informieren. Das gilt unabhängig davon, ob Sie den Kredit vor Ort bei Ihrer Bank abschließen oder online einen Kredit aufnehmen.

Die gesetzliche Grundlage für den Widerruf findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 355. Dort heißt es: „Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat.“

Was kompliziert klingt, bedeutet einfach ausgedrückt nur: Wenn Sie als Kreditnehmer Ihren Kredit innerhalb der Frist widerrufen, müssen weder Sie selbst noch die Bank sich an den Darlehensvertrag halten.

Welche Frist gilt für den Widerruf?

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Innerhalb dieser Zeit müssen Sie dem Kreditgeber den Widerruf des Kreditvertrages mitteilen. Dabei genügt es, wenn Sie den Widerruf rechtzeitig absenden – liegt er bei der Bank noch tagelang auf dem Schreibtisch, bevor er bearbeitet wird, ist das nicht Ihre Verantwortung.

Wann beginnen jedoch die 14 Tage zu laufen? Als erster Tag zählt der Tag, an dem Sie schriftlich über Ihr Recht auf Widerruf informiert wurden (Widerrufsbelehrung) – ob online oder offline. Manche Banken bieten von sich aus eine Frist von 30 Tagen an, verlassen sollten Sie sich darauf jedoch nur, wenn es im Vertrag so vermerkt ist.

Unter Umständen kann sich die Frist verlängern. Das ist der Fall, wenn Ihnen fehlerhafte oder unvollständige Informationen übermittelt wurden. Kreditverträge müssen beispielsweise die exakte Kreditsumme, die Laufzeit, die Zinsen und Informationen zu einer eventuellen Vorfälligkeitsentschädigung enthalten. Mehr dazu können Sie im BGB § 356b nachlesen.

Vorgehen: Wie widerrufen Sie einen Kredit?
Vorgehen: Wie widerrufen Sie einen Kredit?

§ 355 BGB legt fest: „Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten.“

Das bedeutet: Sie können dem Kreditgeber formlos mitteilen, dass Sie den Kredit widerrufen möchten. Stellen Sie aber sicher, dass der Kredit genau zugeordnet werden kann, zum Beispiel, indem Sie die Nummer und das Datum des Vertrags angeben. Gründe müssen Sie dabei nicht nennen.

Sehr wichtig: Der Widerruf muss schriftlich erfolgen. E-Mail, Fax und Post sind allesamt zulässig, doch es empfiehlt sich, den Widerruf per Einschreiben zu verschicken. So können Sie den Widerruf nachweisen, falls es Probleme geben sollte.





Rechtsfolgen des Widerrufs: Was passiert danach?
Rechtsfolgen des Widerrufs: Was passiert danach?

Wenn Sie Ihren Kredit widerrufen, verlieren Sie den Anspruch auf das Geld. Wenn es noch nicht ausgezahlt wurde, müssen Sie nichts weiter tun. Haben Sie das Geld jedoch schon erhalten, sollten Sie es schnell zurücküberweisen, denn dann fallen für jeden Tag Zinsen an. Spätestens innerhalb von 30 Tagen, so gibt es das Gesetz vor, muss der Betrag zurückgezahlt sein. Eine eventuelle Restschuldversicherung erlischt damit ebenfalls.

Einkommensnachweise bei Krediten optimieren
Tipps und Tricks zum Widerruf von Krediten

Darlehensverträge zu widerrufen, anstatt einen laufenden Kredit zu kündigen, hat mehrere Vorteile. Zum einen zahlen Sie keine Gebühren – relevant ist hier insbesondere die Vorfälligkeitsentschädigung. Außerdem wirkt sich der Kredit nicht auf Ihren SCHUFA-Score aus.

Wenn Ihre Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist, haben Sie möglicherweise dennoch Anspruch auf einen Widerruf. Das ist der Fall, wenn die Belehrung zum Widerruf fehlt oder ungültig bzw. unvollständig ist. Die Frist beginnt dann nämlich erst zu laufen, wenn die fehlerhafte Widerrufsbelehrung durch eine korrekte ersetzt wurde. Für Verbraucher gilt hier: Das kann theoretisch Jahre oder Jahrzehnte in der Zukunft sein (sogenannter „ewiger Widerruf“). Anders ist es bei Immobilienkrediten. Hier erlischt der Anspruch auf Widerruf auch bei fehlerhafter Belehrung spätestens nach einem Jahr und 14 Tagen.

Auch für Verbraucher gibt es aber ein gewisses Prozessrisiko, wenn ein Kredit lange nach dem Abschluss widerrufen werden soll. Hier sollten Sie gegebenenfalls genau prüfen lassen, ob die Voraussetzungen für einen Widerruf wirklich erfüllt sind.