Lohnt es sich, einen Kredit vorzeitig abzulösen?

Was es rund um Vorfälligkeitsentschädigung und Zinsersparnis zu beachten gilt

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Was bedeutet die Vorfälligkeitsentschädigung für die Ablösung eines Kredits?

Es gibt mehrere Szenarien, in denen es sich lohnen kann, einen Kredit vorzeitig abzulösen – zum Beispiel, wenn die Zinsen hoch sind oder wenn mehrere Kredite bedient werden müssen. Ob Sie den Kredit aus eigenen Mitteln zurückzahlen oder eine Umschuldung planen: In jedem Fall sollten Sie vor der Ablösung das Thema Vorfälligkeitsentschädigung klären, damit diese nicht die Zinsersparnis zunichte macht. Dazu müssen Sie ein wenig rechnen, aber keine Sorge: Wir zeigen Ihnen ein Rechenbeispiel und erklären auch, welche Informationen Sie von Ihrer Bank erfragen können.

Definition: Was ist überhaupt eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Wenn Sie einen Kredit abschließen, wird im Vertrag genau festgelegt, welche monatlichen Raten zu zahlen sind und welcher Anteil davon auf die Tilgung entfällt. Die Bank erhält am Ende mehr Geld zurück, als sie ausgezahlt hat – so funktioniert schließlich das Geschäftsmodell. Mit diesen vereinbarten Zinsen und Gebühren rechnet die Bank. Genau deshalb gibt es die Vorfälligkeitsentschädigung: Sie ist als Entschädigung für die Bank gedacht, der Geld entgeht, wenn Sie einen Kreditvertrag vorzeitig kündigen.

Vorfälligkeitsentschädigungen kommen nicht immer vor, sind jedoch üblich. Für Ratenkredite, Autokredite und ähnliche Kreditverträge ist die Vorfälligkeitsentschädigung aber sehr begrenzt:

  • Wenn der Kredit bei Kündigung noch länger als 12 Monate laufen würde, beträgt die Vorfälligkeitsentschädigung höchstens 1 % der Restschuld (also nicht der gesamten Kreditsumme, sondern nur des Anteils, der noch nicht gezahlt wurde).
  • Ist die verbleibende Laufzeit höchstens 12 Monate lang, darf die Vorfälligkeitsentschädigung maximal 0,5 % der Restschuld betragen.

Achtung bei Baukrediten: Hier kann die Vorfälligkeitsentschädigung deutlich höher ausfallen, laut Finanztipp liegt sie durchschnittlich bei 6–7 %. Hier lohnt sich die vorzeitige Ablösung des Darlehens nur selten. Allerdings kann ein Baukredit einmalig ohne Entschädigung gekündigt werden, und zwar nach einer Laufzeit von 10 Jahren. Ansonsten ist es nur möglich, den Kredit ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu kündigen, wenn die Bank Fehler im Vertrag gemacht hat – zum Beispiel bei der Belehrung zum Widerruf. 



Wenn der Kredit nach der Trennung nicht umgeschrieben wird

Wenn der Kredit nach der Trennung nicht umgeschrieben wird



Fallbeispiel: Immobilie

Fallbeispiel: Immobilie

Beide Ehepartner haben gemeinsam einen Darlehensvertrag über eine Immobilie geschlossen. Nach der Scheidung zieht die Ehefrau aus der Immobilie aus und der Ehemann verbleibt im Haus. Kann oder will der Ehemann nun die Raten für den Kredit nicht zahlen, kann der Kreditgeber sich an die Ehefrau wenden und von ihr 100 % der Raten einfordern. Das gilt sogar dann, wenn die Ehefrau nicht einmal als Eigentümerin im Grundbuch steht.

 

Fallbeispiel: Familienauto

Fallbeispiel: Familienauto

Ein anderes Szenario: Im guten Glauben daran, dass die Ehe stabil sei, ist ein Partner allein Kreditnehmer für das gemeinsame Familienauto geworden. Selbst wenn der andere Partner das Auto im Zuge der Trennung mitnähme, wäre der Kreditnehmer weiterhin der Bank gegenüber verpflichtet, die Raten zu zahlen.

 



Für beide Fälle gibt es rechtliche Möglichkeiten, die Situation zu klären. Zwar haften die Kreditnehmer im sogenannten "Außenverhältnis" der Bank gegenüber, doch zwischen den Partnern besteht ein "Innenverhältnis", das andere Ansprüche zulässt. Wer beispielsweise weder im Grundbuch als Eigentümer genannt wird, wird noch selbst mehr in der Immobilie lebt, wird nach der Trennung geltend machen können, dass der im Haus verbleibende Ehepartner für die Raten aufkommen muss. Allerdings kann dafür eine gerichtliche Klärung notwendig werden. Wesentlich leichter ist die Umschreibung des Kredits, sofern beide Partner willens sind zu kooperieren.



So können Sie einen Kredit umschreiben lassen
So können Sie einen Kredit umschreiben lassen

In den meisten Fällen geht es nach einer Trennung darum, einen Kredit so umschreiben zu lassen, dass einer der Partner aus dem Kreditvertrag entlassen wird. Man spricht dann von einer Schuldhaftentlassung. Ab diesem Zeitpunkt ist nun ausschließlich der im Vertrag verbleibende Kreditnehmer für die Raten verantwortlich. Umgekehrt ist es aber ebenso denkbar, dass ein Kredit, der bisher auf nur eine Person lief, so umgeschrieben wird, dass beide Ex-Partner haften.

Oft geht es bei der Umschreibung von Krediten um Immobilien. Dann muss auch die Eintragung ins Grundbuch gegebenenfalls angepasst werden – meist so, dass ein Partner den Eigentumsanteil des anderen übernimmt. Einfacher können Kredite umgeschrieben werden, wenn es sich um normale Ratenkredite (z. B. einen Autokredit) handelt.

In allen Fällen gilt: Die Umschreibung eines Kredits ist nur dann möglich, wenn der neue alleinige Kreditnehmer die entsprechende Kreditwürdigkeit (Bonität) nachweisen kann. Die Bank muss überzeugt sein, dass er allein die Raten zahlen kann. Selbst dann hat die Bank das Recht, die Umschreibung abzulehnen – es liegt in ihrem Ermessen. Für die Umschreibung können außerdem Gebühren anfallen, die bei der Planung berücksichtigt werden sollten.

Wie genau funktioniert die Umschreibung?

Wie genau funktioniert die Umschreibung?

Einen Kredit umschreiben zu lassen, ist nicht schwierig. Ein formloser Antrag an die Bank bzw. den Kreditgeber genügt. Der neue (oder jetzt alleinige) Kreditnehmer muss allerdings dieselben Voraussetzungen erfüllen, die grundsätzlich in Deutschland bei der Aufnahme eines Kredits gelten: sie sind in unserer Übersicht aufgeführt.


Sobald die Bank zustimmt, wird ein neuer Kreditvertrag aufgesetzt, der dann unterschrieben werden muss. In vielen Fällen ist die Umschreibung kostenlos, manche Banken erheben jedoch auch Gebühren. Kosten entstehen auf jeden Fall, wenn eine Änderung des Grundbucheintrags nötig wird, denn dann muss unter anderem ein Notar bezahlt werden.



    • Er muss volljährig sein.
    • Er muss seinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben und über ein deutsches Konto verfügen.
    • Er muss ein regelmäßiges Einkommen (in der Regel aus unbefristetem Arbeitsverhältnis) nachweisen können.
    • Er muss über eine ausreichende Bonität (Kreditwürdigkeit) verfügen.
Bank lehnt Umschreibung ab – was nun?
Bank lehnt Umschreibung ab – was nun?

Wenn die Bank es ablehnt, den Kredit umzuschreiben, gibt es noch weitere Möglichkeiten, die Finanzierung neu zu regeln. Nützlich ist in diesem Fall oft eine Umschuldung. Dazu nimmt derjenige, der den Kredit weiterführen möchte, einen neuen Kredit auf und nutzt diesen, um den bisherigen Kredit zurückzuzahlen. Dadurch wird der andere Partner von seinen Verpflichtungen frei. Eine Genehmigung der Bank ist dazu nicht notwendig, allerdings kommt es auch hier auf eine ausreichende Kreditwürdigkeit an.

Es gibt allerdings Kredite, die nur gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig abgelöst werden können. Die Bank erhält also Gebühren dafür, dass ihr die Zinsen für die eigentliche Restlaufzeit des Kredits entgehen. Besonders bei einer Baufinanzierung ist eine Umschuldung daher nur bedingt sinnvoll, da die Kosten zu hoch ausfallen könnten.

Wenn auch eine Umschuldung nicht infrage kommt, besteht natürlich immer noch die Möglichkeit, den Kredit weiterhin gemeinsam abzuzahlen oder, wenn nur ein Partner Kreditnehmer ist, eine Ausgleichszahlung zu vereinbaren. Wenn ein Paar sich im Guten trennt, steht solchen Vereinbarungen nichts im Wege. Alternativ kann der Kredit eventuell auch von bestehendem Vermögen getilgt werden, bevor das restliche Vermögen unter den (Ehe-)Partnern aufgeteilt wird.