Hinweise zum Ausschluss für bereits bestehende Versicherungen

Ferner ist der Abschluss des Restschuldversicherungsschutzes trotz bestehender anderweitiger Versicherung dann sinnvoll, wenn der bestehende Versicherungsschutz nicht sämtliche der in der Restschuldversicherung versicherbaren Risiken abdeckt.

Bitte beachten Sie aber, dass Versicherungsschutz nur für alle genannten Risiken gemeinsam zu einer einheitlichen Prämie abgeschlossen werden kann.

Bitte beachten Sie aber, dass entsprechend der eingangsgenannten wählbaren Varianten der Versicherungsschutz für Arbeitslosigkeit nicht einzeln abgeschlossen werden kann, sondern nur mit allen genannten Risiken gemeinsam zu einer einheitlichen Prämie.