Was passiert mit dem Fahrzeugbrief beim Autokredit?

Die Vor- und Nachteile eines zweckgebundenen Autokredits im Überblick

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Autokredit: Warum behält die Bank den Fahrzeugbrief?

Ein Autokredit ist ein sogenannter zweckgebundener Kredit. Das bedeutet, schon bei der Kreditaufnahme steht fest, wofür das Geld genutzt werden soll und darf – in diesem Fall eben, um ein Auto (oder anderes Fahrzeug) zu kaufen. Bei einem Autokredit behält die Bank häufig den Fahrzeugbrief als Sicherheit ein. Kann der Kreditnehmer also die Kreditraten nicht wie vorgesehen bezahlen, darf die Bank das Auto verkaufen und das Geld behalten. Wir erklären, wie das genau funktioniert und wem das Auto zu welchem Zeitpunkt gehört.

Tipp: Überwiegend wird beim Autokredit auch heute noch vom „Fahrzeugbrief“ oder „Kfz-Brief“ gesprochen. Der heißt allerdings schon seit Oktober 2005 nicht mehr so, sondern nennt sich jetzt „Zulassungsbescheinigung Teil II“. Trotzdem sind beide Begriffe noch in der Umgangssprache aktuell, und wir verwenden sie auch in diesem Artikel synonym.

So verfährt die Bank beim Autokredit mit dem Fahrzeugbrief

Bei einer Autofinanzierung, die über ein Autohaus abgewickelt wird, wird der Fahrzeugbrief oft gar nicht erst ausgehändigt. Der Käufer bzw. Kreditnehmer erhält zwar das Fahrzeug, aber die Dokumente gehen direkt an die Bank. Wichtig zu wissen: Das Autohaus selbst vergibt in aller Regel selbst keine Kredite, sondern arbeitet mit Banken oder anderen Kreditinstituten zusammen, um den Kfz-Kredit zu organisieren.

Tipp: Es ist ebenso möglich, direkt bei einer Bank einen Autokredit aufzunehmen und mit dem erhaltenen Geld dann das Fahrzeug zu bezahlen. Bisweilen lässt sich dadurch im Autohaus ein Barzahlerrabatt in Anspruch nehmen, der den Kaufpreis ein wenig senkt.

Der Vorteil eines Autokredits, der ja zweckgebunden ist, liegt darin, dass die Zinsen meist günstiger ausfallen als bei einem freien (zweckungebundenen) Kredit. Grund ist, dass der Kreditgeber, also die Bank, das Auto als Sicherheit hat. Dadurch sinkt für die Bank das Risiko, das verliehene Geld nicht wiederzuerhalten, und sie kann bessere Konditionen anbieten.

Übrigens fordert nicht jede Bank, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II hinterlegt wird. Manche Kreditinstitute akzeptieren für die Finanzierung auch einfach den Kaufbeleg für das Fahrzeug. Er muss innerhalb einer bestimmten Zeit (z. B. vier Wochen) nach dem Kauf eingereicht werden, damit der Kreditnehmer trotzdem die günstigeren Zinsen für einen Autokredit bekommen kann. Wenn weder Fahrzeugbrief noch Kaufbeleg vorgelegt werden, verlangt die Bank höhere Zinsen – denn dann handelt es sich um einen freien, also nicht zweckgebundenen, Kredit.



Unterschied zwischen Fahrzeug Eigentümer und Besitzer

Die Sicherungsübereignung: Wer darf was?

Zusätzlich zum Kreditvertrag wird zwischen dem Kreditnehmer (in aller Regel dem Käufer des Fahrzeugs) und dem Kreditgeber (der Bank) eine Sicherungsübereignung vereinbart. Sie ist wichtig, weil in ihr genau geregelt wird, welche Rechte und Pflichten der Eigentümer und der Besitzer des Fahrzeugs haben. Was ist der Unterschied?

Der Eigentümer

Der Eigentümer

ist derjenige, dem das Fahrzeug nach dem Kauf gehört – in unserem Fall ist das die Bank. Der Eigentümer bekommt (meist) den Fahrzeugbrief und darf über das Fahrzeug rechtlich entscheiden, es also beispielsweise auch verkaufen, wenn die Raten des Kredits nicht gezahlt werden.

 



Der Besitzer

Der Besitzer

ist derjenige, der das Fahrzeug in seinem Besitz hat – grob gesagt, in dessen Garage es steht. Der Besitzer (meist der Käufer) darf das Auto nutzen, es auch an andere verleihen, kümmert sich um Reparaturen etc. Verkaufen darf er es allerdings nicht, schließlich gehört ihm das Fahrzeug (noch) nicht.

 



Der Vertrag zur Sicherungsübereignung setzt nun fest, wie Eigentum und Besitz in Bezug auf das Auto zu verstehen sind. Beispielsweise wird aller Wahrscheinlichkeit nach darin stehen, dass die Bank nur so lange Eigentümer des Autos bleibt, bis die Kreditsumme vollständig zurückgezahlt ist. Dann geht das Eigentum automatisch auf den Kreditnehmer über. Auch wird geregelt, dass die Bank das Fahrzeug natürlich nur dann verkaufen darf, wenn die Raten nicht bezahlt werden – sonst nicht.

In der Sicherheitsübereignung wird auch festgelegt, wann genau der Besitzer nach der Rückzahlung des Kredits die Zulassungsbescheinigung Teil II wiederbekommt. In den meisten Fällen kümmert sich die Bank automatisch darum und sendet den Fahrzeugbrief innerhalb kurzer Zeit nach der letzten Ratenzahlung zu.





Vorteile und Nachteile
Vor- und Nachteile beim zweckgebundenen Autokredit

Der zweckgebundene Autokredit hat vor allem den Vorteil, dass er größtenteils zu besseren Konditionen zu haben ist: Die Zinsen fallen niedriger aus, weil die Bank Eigentümer des Fahrzeugs bleibt und so größere Sicherheit hat.

Nicht selbst Eigentümer des Autos zu sein, hat für den Kreditnehmer aber auch Nachteile: Das Auto gehört ihm nicht und so kann er damit auch nicht so verfahren, wie er es mit seinem Eigentum könnte. Er darf das Auto also nicht verkaufen und auch nicht grundlegend so verändern, dass es sich negativ auf den Wert auswirkt. Dafür gibt es zwei Lösungen:

1. Kreditablösung: Sobald der Autokredit (auch vorzeitig) abbezahlt wird, wird das Fahrzeug Eigentum des Kreditnehmers. Wer also beispielsweise verkaufen möchte, kann mithilfe einer Umschuldung oder auch aus privaten Mitteln den Autokredit abzahlen. Möglicherweise erhebt die Bank dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung – dann können Sondertilgungen ein besseres Vorgehen sein.

2. Kredit ohne Zweckbindung: Bei einem Kredit ohne Zweckbindung (z. B. einem gewöhnlichen Ratenkredit) müssen Sie den Fahrzeugbrief nicht abgeben. Schließlich dürfen Sie das Geld für nahezu beliebige Projekte verwenden. Das Auto gehört damit sofort Ihnen – mit allen Rechten, die das mit sich bringt.

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