Autokredit: Warum behält die Bank den Fahrzeugbrief?
Ein Autokredit ist ein sogenannter zweckgebundener Kredit. Das bedeutet, schon bei der Kreditaufnahme steht fest, wofür das Geld genutzt werden soll und darf – in diesem Fall eben, um ein Auto (oder anderes Fahrzeug) zu kaufen. Bei einem Autokredit behält die Bank häufig den Fahrzeugbrief als Sicherheit ein. Kann der Kreditnehmer also die Kreditraten nicht wie vorgesehen bezahlen, darf die Bank das Auto verkaufen und das Geld behalten. Wir erklären, wie das genau funktioniert und wem das Auto zu welchem Zeitpunkt gehört.
Tipp: Meist wird beim Autokredit auch heute noch vom „Fahrzeugbrief“ oder „Kfz-Brief“ gesprochen. Der heißt allerdings schon seit Oktober 2005 nicht mehr so, sondern nennt sich jetzt „Zulassungsbescheinigung Teil II“. Trotzdem sind beide Begriffe noch in der Umgangssprache aktuell, und wir verwenden sie auch in diesem Artikel synonym.
So verfährt die Bank beim Autokredit mit dem Fahrzeugbrief
Bei einer Autofinanzierung, die über ein Autohaus abgewickelt wird, wird der Fahrzeugbrief oft gar nicht erst ausgehändigt. Der Käufer bzw. Kreditnehmer erhält zwar das Fahrzeug, aber die Dokumente gehen direkt an die Bank. Wichtig zu wissen: Das Autohaus selbst vergibt in aller Regel selbst keine Kredite, sondern arbeitet mit Banken oder anderen Kreditinstituten zusammen, um den Kfz-Kredit zu organisieren.
Tipp: Es ist ebenso möglich, direkt bei einer Bank einen Autokredit aufzunehmen und mit dem erhaltenen Geld dann das Fahrzeug zu bezahlen. Bisweilen lässt sich dadurch im Autohaus ein Barzahlerrabatt in Anspruch nehmen, der den Kaufpreis ein wenig senkt.
Der Vorteil eines Autokredits, der ja zweckgebunden ist, liegt darin, dass die Zinsen meist günstiger ausfallen als bei einem freien (zweckungebundenen) Kredit. Grund ist, dass der Kreditgeber, also die Bank, das Auto als Sicherheit hat. Dadurch sinkt für die Bank das Risiko, das verliehene Geld nicht wiederzuerhalten, und sie kann bessere Konditionen anbieten.
Übrigens fordert nicht jede Bank, dass die Zulassungsbescheinigung Teil II hinterlegt wird. Manche Kreditinstitute akzeptieren für die Finanzierung auch einfach den Kaufbeleg für das Fahrzeug. Er muss innerhalb einer bestimmten Zeit (z. B. vier Wochen) nach dem Kauf eingereicht werden, damit der Kreditnehmer trotzdem die günstigeren Zinsen für einen Autokredit bekommen kann. Wenn weder Fahrzeugbrief noch Kaufbeleg vorgelegt werden, verlangt die Bank höhere Zinsen – denn dann handelt es sich um einen freien, also nicht zweckgebundenen, Kredit.